Kinder- und Jugendnotdienst

Dezentrale Ausrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes

Neubauten sollen an der Chopinstraße und Reichenhainer Straße entstehen


Der Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Chemnitz wird neu, d.h. dezentral ausgerichtet.

Hierfür entstehen in der Chopinstraße 2 und der Reichenhainer Straße/Augsburger Straße 99 - 101 zwei neue Einrichtungen mit jeweils acht Plätzen für die Altersgruppe von 7 bis unter 18 Jahre.

Für Kinder von 0 bis 6 Jahren steht bereits die Kleinkind-Inobhutnahme seit dem 1. Juni 2019 mit sechs Plätzen unter der Trägerschaft des Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. in der Parkstraße 26 zur Verfügung.
 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt begleitet das Vorhaben sehr intensiv und brachte sich aktiv in die Planung des Vorhabens ein. Bereits im August 2018 hatte der Jugendhilfeausschuss die Dezentralisierung des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie die Ausschreibung einer neuen Trägerschaft beschlossen. Im Februar 2019 wurde der KJND an den Trägerverbund Internationaler Bund Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste und die SFZ Förderzentrum gGmbH gemeinsam übertragen. Am 1. Juli 2019 übernahm die SFZ Förderzentrum gGmbH die alleinige Trägerschaft und betreibt den KJND vorerst an der Flemmingstraße weiter, bis die beiden neuen dezentralen Einrichtungen fertig gestellt sind.

In den kommenden Wochen wird es für die Anwohner verschiedene Angebote geben, sich über die Einrichtungen zu informieren und Fragen sowohl an den Träger als auch das Jugendamt der Stadt zu stellen. Auch wird es für die Anwohner Informationen in Form von Flyern und Berichten im Amtsblatt und anderen Zeitungen geben.

Der Baubeginn für beide Neubauten ist erfolgt. Es wird angestrebt, dass beide Einrichtungen möglichst zeitgleich fertiggestellt werden, um das beschriebene Konzept umzusetzen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr. Die Baukosten für beide Neubauten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt ca. 4,7 Mio. Euro.
 


Richtfest am Standort Reichenhainer Straße am 14. Oktober 2022

Die Bauprojekte zur Errichtung zweier inklusiver Kinder- und Jugendnotdienste verlaufen planungsgemäß.

Am 14.10.2022 ab 14.30 Uhr findet am Standort Reichenhainer Straße 85 das gemeinsame Richtfest der zukünftigen Betreiber und des Jugendamtes statt. Die Sozialbürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky wird die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnen.

Nach dem Richtspruch und dem Bauherrendank stehen Vertreter:innen des Jugendamtes, der Stadt Chemnitz und der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe SFZ Förderzentrum gGmbH und IB Mitte gGmbH interessierten Bürger:innen, Nachbar:innen sowie den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für Führungen durch den Neubau und Gespräche im Außenbereich zur Verfügung.

Der Spatenstich für diese beiden Einrichtungen erfolgte am 01.03.2022, die Eröffnung der neuen Einrichtungen ist für Frühjahr/Sommer 2023 geplant.

Kinder- und Jugendnotdienst des SFZ

Der Kinder- und Jugendnotdienst wird im Auftrag der Stadt Chemnitz seit 1. Juli 2019 durch das SFZ Förderzentrum gGmbH betrieben.

Derzeit befindet sich dieser zentral in der Flemmingstraße 97.

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Infoflyer

Flyer zum Kinder- und Jugendnotdienst


Informationen zum Kinder- und Jugendnotdienst

Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger, eine Minderjährige in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und aus diesem Grund vorübergehend außerhalb der elterlichen Wohnung aufgenommen werden muss. Eine solche Inobhutnahmeeinrichtung wird auch Kinder- und Jugendnotdienst genannt, kurz KJND. Die Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation rund um die Uhr, also an 365 Tagen und 24 Stunden.
 

Der Gesetzgeber hat diese Norm im § 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.

Der Schutz von Kindern, die Sicherstellung des Kindeswohl, die Inobhutnahme der Kinder bei Kindeswohlgefährdungen, die Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen und -einrichtungen sind Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz.
 

Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und dem Kind oder Jugendlichen Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder bei Nichtversorgung (z. B. Krankenhausaufenthalt, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen) zu schützen.

Dies setzt voraus:

  • die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer geschützten Umgebung
  • die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung
  • eine diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen
  • eine altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
     

Aber auch die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten. Gemeinsam zwischen Jugendamt und beteiligtem Träger werden Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen erarbeitet.

Abschließendes Ziel der vorläufigen, sozialpädagogischen Schutzmaßnahme ist eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, wie:

  • die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Herkunftsfamilie, sofern die Eltern selbst in der Lage und bereit sind die Gefährdung abzuwenden, ggf. mit einer sozialpädagogischen Unterstützung der Familie im häuslichen Umfeld
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung, z. B. in einer Jugendwohngrupppe
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen
     

Der Kinder- und Jugendnotdienst, derzeit in der Flemmingstraße, muss aufgrund seines Alters und des baulichen Zustandes in absehbarer Zeit geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits über einen längeren Zeitraum die Schließung der Einrichtung geplant und gleichzeitig das Konzept mehrerer kleiner Einrichtungen ausführlich geplant. Mit dem geplanten Konzept wird wie folgt auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen eingegangen:

  • Verbesserung der räumlichen Bedingungen (z. B. Zimmer für ein bis maximal zwei Kinder, ausreichend Betreuungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungsräume)
  • kleine Kapazitäten, um mit den in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten zu können (Kapazität je Einrichtung: 8 Plätze + 2 Notplätze)
  • Etablierung einer regelmäßigen psychologischen Begleitung der Kinder und Jugendlichen
  • Benennung eines direkten Ansprechpartners für auftretende Fragestellungen oder Klärungsbedarfe für die betreuten Kinder und Jugendlichen und der Nachbarschaft
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem direkten Umfeld
     

Bei der Standortwahl für eine Inobhutnahmeeinrichtung sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt/nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wird geprüft, dass der neue Standort folgende Merkmale aufweist:

  • eine geringe Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft der geplanten Einrichtung
  • eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
  • eine günstige Infrastruktur im Umfeld bzw. Möglichkeiten der Nutzung von Kita und Schule
  • mindestens ein 2000m²großes Grundstück
  • Barrierefreiheit
  • Standorte der beiden Einrichtungen nicht nahe bei einander liegend
  • Lage und Topographie des Grundstückes
     

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