Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz
![Hinweisschilder an Spielplätzen weisen auf die Regeln hin Hinweisschilder an Spielplätzen weisen auf die Regeln hin](/cimg/img.php?src=/chemnitz/media/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/crop__389_261_160_42_600_397.307373653687_7267de986690c2e17675708fd761b5ca_spielplatz_luisenplatz_hinweisschild.jpg&w=20)
Foto: Kristin Schmidt
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Die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz wird vom Stadtrat beschlossen und dient der Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Chemnitz.
Die Polizeiverordnung regelt
- umweltschädliches Verhalten wie
- unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen sowie Autowaschen,
- die Tierhaltung und Verunreinigung durch Tiere
>> Hundewiesen in Chemnitz - das Taubenfütterungsverbot
- das Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen
- den Schutz vor Lärmbelästigungen wie
- Nachtruhe, Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä., Lärm aus Veranstaltungsstätten sowie Haus- und Gartenarbeiten
- öffentliche Beeinträchtigungen wie Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern, aggressives Betteln und das Abbrennen offener Feuer
- das Anbringen von Hausnummern.
Vollzugsbeamte kontrollieren zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Polizeiverordnung in den Stadtteilen und sichern damit die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Für eine saubere Stadt
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Für eine saubere Stadt, in der man sich sicher und wohl fühlen kann, regelt die Polizeiverordnung regelt folgende Geldbußen bei Verstößen:
Wegwerfen von Abfall: Zigarettenkippen, Kaugummi, Flaschen, Papier, Pappe,... | ab 10,00 EUR |
Bemalen, Bekleben, Verunreinigungen in der Öffentlichkeit | ab 20,00 EUR |
Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit |
ab 60,00 EUR |
Anleinpflicht für Hunde, Verunreinigung durch Hundekot | ab 60,00 EUR |