Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Aktuelle Bekanntmachungen
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Chemnitz - Stufe 4 Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Entwurf für das Stadtgebiet Chemnitz
Die Stadt Chemnitz hat als zuständige Behörde gemäß § 47 e BImSchG einen Entwurf über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes - Stufe 4 gemäß § 47d BImSchG des Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet erstellt. Mit der Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die Unterlagen können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.
Zudem liegen die Unterlagen, im Rahmen der Auslegunsgfrist, vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 zur Einsicht im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 in 09111 Chemnitz, Auslegungsraum 014 (neben dem Stadtschaufenster) aus. Sie können von
- montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr,
- donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
- freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten können an Feiertagen abweichen.
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Chemnitz können bis zum 31. Januar 2025 postalisch an die folgende Adresse eingesendet werden: Stadt Chemnitz, Umweltamt, 09106 Chemnitz beziehungsweise per E-Mail an: umweltamt@stadt-chemnitz.de
Die Stellungnahmen fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Chemnitz ein. Der endgültige Plan wird nach Auswertung und Abwägung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers im Falle eventueller Nachfragen zweckmäßig. Die Abwägungsvorlage erfolgt jedoch anonymisiert. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens eingewilligt. Weitere Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind nachfolgend veröffentlicht.