Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Aktuelle Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung nach § 20 Absatz 2 Sächsisches Naturschutzgesetz
Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Chemnitzaue, Draisdorfer Feldflur, Schützwald und Umgebung" auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz
Die Kreisfreie Stadt Chemnitz gibt öffentlich bekannt, dass in den Gemarkungen Wittgensdorf und Draisdorf Teile von Natur und Landschaft aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit als Landschaftsschutzgebiet „Chemnitzaue, Draisdorfer Feldflur, Schützwald und Umgebung“ festgesetzt werden sollen.
Das geplante Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über den Schützwald im Norden mit einem Teil der südwestlich angrenzenden Wittgensdorfer Feldflur, den nördlichen Bereich der Chemnitzaue sowie dem nördlichen Teil der Draisdorfer Feldflur und besitzt entsprechend des Abgrenzungsentwurfes eine Gesamtgröße von ca. 171 Hektar. Es umfasst vorwiegend unbebaute Flächenbereiche der Gemarkungen Wittgensdorf und Draisdorf.
Das bisherige LSG "Mulden- und Chemnitztal" im Stadtgebiet Chemnitz wird zum überwiegenden Teil in das neue Schutzgebiet einbezogen und damit an das geltende Recht angepasst.
Die Lage und räumliche Abgrenzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes ist im Entwurf der Übersichtskarte rot umrandet dargestellt. Der Entwurf der Rechtsverordnung mit der dazugehörigen Übersichts- und Flurkarte liegt bei der Stadt Chemnitz, Untere Naturschutzbehörde, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz im Zimmer A159 vom 19. Februar 2024 bis 20. März 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der nachfolgenden Zeiten aus:
- Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
Zudem können die Unterlagen unter den nachfolgenden Links kostenlos heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Naturschutzbehörde unter der oben genannten Adresse vorgebracht werden. Diese prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken und teilt den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.