Jahresabschlüsse

Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Stadtrat feststellen zu lassen. Nach der Feststellung durch den Stadtrat wird der Jahresabschluss im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gegeben und im Internet zur Verfügung gestellt.

Der Jahresabschluss enthält die Ergebnis- Finanz- und Vermögensrechnung. Außerdem sind ein Rechenschaftsbericht, ein Anhang und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes beigefügt.

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