Sozialversicherung und Rente

Das Versicherungsamt im Sozialamt der Stadt Chemnitz bietet kostenlose Hilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) für alle Versicherten, die in Chemnitz wohnen, sich hier aufhalten oder ihren Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort in Chemnitz haben.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Aufnahme und Weiterleitung von Anträgen
    auf Altersrente; Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Halb-/ Vollwaisenrente, Erziehungsrente), Rehabilitationsmaßnahmen, Kontenklärung (auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches), Überführung von Anwartschaften aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem nach dem AAÜG, Erteilung einer Rentenauskunft oder Renteninformation

    Die Aufnahme der genannten Anträge erfolgt mit dem Programm „eAntrag“. Damit ist es dem Versicherungsamt möglich, diese Anträge elektronisch zu erfassen und online an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
     
  • Auskunftserteilung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung (insbesondere in Rentenangelegenheiten)

    Es werden u. a. Auskünfte zu Rentenarten, zu den Voraussetzungen für den Rentenbezug, zum Übergang in die Rente, zum Versicherungsverlauf, zu Kontenklärungs- und Rentenbescheiden erteilt.
     
  • Hinweise zur Beschaffung von Rentenversicherungsnachweisen z. B. Entgeltbescheinigungen

    Hierbei werden Möglichkeiten der Beschaffung entsprechender Rentenversicherungsnachweise aufgezeigt, d. h. Sie erhalten (soweit die entsprechenden Informationen vorliegen) Angaben zum Verbleib von Lohnunterlagen ehemaliger Betriebe in Karl-Marx-Stadt, zwecks Anforderung entsprechender Nachweise.
    Achtung: Die Aufbewahrungspflicht der DDR-Lohnunterlagen ist seit 31.12.2011 ausgelaufen.
     
  • Aufnahme von Widersprüchen gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger, insbesondere gegen Rentenbescheide, auch Aufnahme sonstiger Anliegen und deren Weiterleitung

    Es wird Unterstützung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.
     
  • Aufnahme von Zeugenerklärungen und Eidesstattlichen Versicherungen zur Klärung von Versicherungsverläufen

    Es können Zeugenerklärungen und Eidesstattliche Versicherungen in Rentenangelegen-heiten zur Niederschrift gegeben werden. Unterschriften unter derartigen Erklärungen werden beglaubigt.
     
  • Beglaubigungen der Kopien von Unterlagen

    Nach Vorlage von Originalen und entsprechenden Kopien ist kostenfrei eine Beglaubigung der Kopien für Zwecke der Sozialversicherung möglich.
     
  • Bereithalten eines umfangreichen Angebots an Broschüren

    Zu den verschiedenen Rentenversicherungsthemen sind Broschüren der Rentenversicherungsträger vorrätig.

Kontenklärung

Renten können nur dann pünktlich und in korrekter Höhe gezahlt werden, wenn das Rentenversicherungskonto vollständig ist.

Ab dem Jahr 1992 werden die Daten in den neuen Bundesländern zwar elektronisch vom Arbeitgeber oder den Leistungsträgern (Krankenkassen, Arbeitsämter/Agentur für Arbeit) eingespielt, jedoch fehlen in den Versicherungsverläufen die Daten für die Jahre davor.

Das Versicherungskonto ist in diesen Fällen lückenhaft. Diese und andere Lücken werden im Rahmen der Kontenklärung geschlossen.

Weitere Informationen:


Unterlagen in Rentenangelegenheiten

Für alle Angelegenheiten zum Thema Rente werden Unterlagen benötigt. Dazu haben wir eine Übersicht zusammengestellt:

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