Ausgleich beruflicher Benachteiligungen

Ausgleich beruflicher Benachteiligungen (Symbolbild Aktenarchiv)
Ausgleich beruflicher Benachteiligungen (Symbolbild Brille liegt auf Unterlagen von Arbeitgebern)

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) eröffnet den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und Ausgleichsleistungen zu erhalten.

Die Ausgleichszahlungen haben das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990 auszugleichen. Diese Eingriffe hatten zur Folge, dass

  • die Verfolgten ihrem bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten, durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung angestrebten oder einem sozial gleichwertigen Beruf nicht mehr nachgehen konnten,
     
  • die Schüler nicht zum Gymnasium, EOS, Hochschulreife oder Abiturprüfung zugelassen wurden oder ihre Ausbildung an der EOS bzw. ihre nicht zur Hochschulreife führende Ausbildung nicht beenden konnten.
     

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ausgleichsleistungen erhalten zu können:

  • Der verfolgte Schüler bzw. die verfolgte Schülerin muss als solche/r von der zuständigen Rehabilitierungsbehörde anerkannt sein und darüber eine Rehabilitierungsbescheinigung besitzen. 
     
  • Die Verfolgungszeit betrug mindestens 3 Jahre oder hat bis zum 2. Oktober 1990 angedauert.
     
  • Bezieht der Verfolgte bzw. die Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, müssen zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Rentenzahlung mehr als 6 Jahren liegen.
     
  • Der verfolgte Schüler bzw. die verfolgte Schülerin ist in seiner bzw. ihrer wirtschaftlichen Situation besonders beeinträchtigt.
     

Die Ausgleichsleistungen werden auf Antrag erbracht und sind einkommensabhängig.
 

Weitere Informationen und Antragstellung

im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

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