Kinderfreizeitbonus

Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"

Mit dem am 05.05.2021 von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus.

Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es u. a., Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, individuelle Angebote zur Freizeit- oder Sportgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG beziehen bzw. Familien mit geringerem Einkommen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.


Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus hängt davon ab, welche der genannten Leistungen die Berechtigten im Monat August 2021 beziehen:
 

SGB II
 

Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch das Jobcenter Chemnitz.
 

AsylbLG
 

Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch das Sozialamt Chemnitz.
 

BVG
 

Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
 

Kinderzuschlag
 

Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
 

Wohngeld

 

Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Hierfür ist ein formloser Antrag erforderlich.

Den Antrag finden Sie ab Juli 2021 unter: www.familienkasse.de

SGB XII
 

Weitere Informationen

Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm.


Anspruch, Antrag, Auszahlung

Ausführliche Informationen zur Anspruchsberechtigung und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus finden Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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