Umweltinformationen
Das Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Umweltinformationsgesetz – SächsUIG) regelt in § 1 „den freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die Behörden oder sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügen“.
Die Stadt Chemnitz stellt nachfolgend Informationen des Umweltschutzes für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Weitere gebietsbezogene Umweltinformationen sind unter der Rubrik „Umweltatlas“ im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz zu finden.
Aktuelles
2. Beteiligungsphase zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes

Foto: Pixabay
Vom 20. November 2023 bis 2. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren des Einsenbahn-Bundesamtes geben. Dafür steht die Beteiligungsplattform des Bundesamtes zur Verfügung.
Für etwaige Lärmbeschwerden an Schienenwegen des Bundes ist nicht die Stadt Chemnitz zuständig. Bei Fragen können Sie sicher per E-Mail an das Eisenbahn-Bundesamt wenden.
Während der ersten Phase im März und April 2023 wurden etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.