Umweltinformationen
Das Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Umweltinformationsgesetz – SächsUIG) regelt in § 1 „den freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die Behörden oder sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügen“.
Die Stadt Chemnitz stellt nachfolgend Informationen des Umweltschutzes für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Weitere gebietsbezogene Umweltinformationen sind unter der Rubrik „Umweltatlas“ im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz zu finden.
Aktuelles
Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung

Foto: Pixabay
Vom 13.03.2023 bis 24.04.2023 können sich Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. So können sie bei der Lärmaktionsplanung mitwirken, wenn sie sich durch Schienenlärm von Schienenwegen des Bundes gestört fühlen. Dazu hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsplattform freigeschaltet.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die Teilnehmenden einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes gegen Ende des Jahres 2023.
Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.