Öffentliche Bekanntmachungen
Das Chemnitzer Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Chemnitz lt. Bekanntmachungssatzung der Stadt Chemnitz. Alle Ausgaben werden elektronisch unter www.chemnitz.de/amtsblatt veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden sich zu ausgewählten Bekanntmachungen zusätzliche Informationen. In der Regel wird bei Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf diese separat hingewiesen.
Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht bei Genehmigungsverfahren für Anlagen erheblicher Größe die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Verfahren sind durch öffentliche Auslegung bekannt zu geben.
mehrOffenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Die Untere Vermessungsbehörde Chemnitz hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Mitteilungen über Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG- in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Widmung neuer Straßenteile/Straßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Folgende Straßenteile/Staßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen werden gewidmet:
Neue Alttextiliencontainer ab Januar 2025
Öffentliche Losziehung über Vergabe der Standplätze
Ab Anfang Januar 2025 werden neue Container für Alttextilien aufgestellt. Die 134 Standplätze wurden am 24.10.2024 durch eine öffentliche Losziehung vergeben. Insgesamt hatten 10 Unternehmen eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextilcontainern beantragt. Ein Unternehmen hat die Bewerbung kurzfristig zurückgezogen.
Grundlage ist das am 25. September 2019 durch den Stadtrat beschlossene „Konzept der Stadt Chemnitz zur Vergabe von Containerstandplätzen für die Erfassung von Alttextilien auf öffentlichen Straßen (Standortkonzept Alttextilien)“.
Mit folgendem Ergebnis wurde die Losziehung abgeschlossen:
Los 1: Zawadzki Textilrecycling e. K.
Los 2: DRK-Kreisverband Chemnitzer Umland e.V.
Los 3: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Los 4: Profittex GmbH
Los 5: Becker Umweltdienste GmbH
Los 6: EGD Entsorgungsgesellschaft Döbeln mbH
Die entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextiliencontainern auf den Standplätzen gilt für den Zeitraum vom Januar 2025 bis Dezember 2027 und ist an Auflagen und Bedingungen geknüpft. Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis fallen Verwaltungsgebühren an.
Die Sauberhaltung und Reinigung der Standplätze liegt in Verantwortung der jeweiligen Firmen.
Grundsteurreform in Sachsen
Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird noch nach bisherigem Recht (Grundsteuergesetz in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)) erhoben. Die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide der Stadt Chemnitz behalten daher bis zum 31.12.2024 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Die bereits weitgehend zugegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit den neuen Grundsteuerbescheiden verbindlich mitgeteilt.
Von daher ist es bitte erforderlich etwaige für die Zahlung der Grundsteuer verwendeten Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen.
Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Stadt Chemnitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Die entsprechende Information ist im Grundsteuerbescheid 2025 unter Punkt „D: Zahlung/Fälligkeit“ vermerkt.
mehrVideo zur Umsetzung der Grundsteuerreform
In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.