Kulturförderung der Stadt Chemnitz



Unterstützung einer lebendigen Kultur
Das vielfältige und lebendige Kulturangebot in Chemnitz wird angeregt und unterstützt. Gefördert werden Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelkünstler sowie Projekte.
Im Bereich Kulturmanagement befindet sich die Leitung des Kulturraumsekretariates für den urbanen Kulturraum Chemnitz, welches auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes wirkt.
- Förderung und Koordinierung von kommunalen und sächsischen Fördermöglichkeiten; Organisation und Durchführung der Förderverfahren
- Beratung, Information für freie Kulturakteure sowie Vernetzungen und Unterstützung
- Geschäftsstelle des Kulturbeirates der Stadt Chemnitz
Alle Unterlagen, Formulare und Förderrichtlinien auf einen Blick
- Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz für Kunst und Kultur [4,9 MB]
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem "Soziokulturellen Jugendfonds" [484,1 kB]
- Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses
- Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung
- Zuwendungsantrag Soziokultureller Jugendfonds
- Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen
- Verwendung von Kulturfördermitteln nachweisen
Förderung von Kleinprojekten
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben für den Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Weitere Informationen und Online-Antrag im Dienstleistungsportal:
Kulturförderung
Fördermittel für Kunst und Kultur stehen noch zur Verfügung
Für spontane Projekte läuft die Frist bis 15. November 2023
Für Kunst- und Kulturförderung stehen in diesem Jahr noch Fördermittel zur Verfügung. Darauf weist der Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz hin.
Vorhaben im Jahr 2023:
Für spontane Projektvorhaben im laufenden Jahr 2023 stehen noch Fördermittel aus einem Reservefonds zur Verfügung. Entsprechende Anträge können bis zum 15. November 2023 beim Kulturbetrieb/Bereich Kulturmanagement, Kulturstrategie gestellt werden. Für Kleinprojekte mit einer Antragssumme von maximal 2.000 Euro kann der Antrag online über das Portal Amt24.de gestellt werden. Projektanträge über 2.000 Euro werden mit Formular an den Kulturbetrieb gesendet.
Vorhaben, die Artist in Residence-Maßnahmen beinhalten, erfahren noch im laufenden Jahr aufgrund des Beschlusses des Kulturausschusses besondere Förderwürdigkeit. Die Antragssumme ist für das einzelne Künstleraustauschprojekt auf maximal 3.000 Euro begrenzt. Diese Maßnahmen können von Vereinen und gemeinnützigen Initiativen aller Kunst- und Kultursparten beantragt werden. So dürfen sich auch soziokulturelle Vereine einen Künstler einladen, um ihn mit der Stadtgesellschaft und der Kultur in Chemnitz bekannt zu machen. Maßnahmen für den Künstleraustausch und zur Förderung der Mobilität von Kreativen stellen einen besonderen Schwerpunkt in der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz dar.
Vorhaben im Jahr 2024:
Für geplante Projekte im Jahr 2024 mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 Euro besteht noch die Möglichkeit der Antragstellung bis spätestens zum 1. September 2023. Über die Fördermittelvergabe entscheidet der Kulturausschuss nach Vorberatung durch den Kulturbeirat im Frühjahr 2024.
Kulturförderung seit 2021
Neue Förderrichtlinie in Kraft getreten
Am 25.06.2020 beschloss der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“.
Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.
Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.