Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt

Überwachungskameras am Rathaus.

Videoüberwachung muss nicht abgeschaltet werden

Notwendige Datenschutz-Folgeabschätzung liegt vor

Entgegen anders lautender Medienberichte vom 10. Oktober 2018 muss die Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt nicht abgeschaltet werden. Die für den Betrieb einer solchen Anlage notwendige Datenschutz-Folgeabschätzung liegt für alle am Projekt Beteiligten, d.h. Stadt Chemnitz, CVAG und C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH, vor.

Gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht keine Verpflichtung zur Vorlage einer solchen Datenschutz-Folgeabschätzung beim dafür zuständigen Datenschutzbeauftragten. Ebenso ist keine Genehmigung durch diesen notwendig. Gemäß Artikel 35 der DSGVO soll bei der Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung der Rat des Datenschutzbeauftragten eingeholt werden. Bereits im Juli 2018 hat die CVAG als federführender Projektpartner einen Entwurf der Datenschutz-Folgeabschätzung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gesendet und um Einschätzung gebeten. Die daraus resultierenden Hinweise wurden auch in die gleichlautenden Datenschutz-Folgeabschätzungen der Stadt Chemnitz und der C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH entsprechend eingearbeitet. Die Stadt Chemnitz befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Seit Anfang Oktober läuft in der Chemnitzer Innenstadt die Videoüberwachung. Mit 31 hochauflösenden Kameras im Außenbereich werden verschiedene Flächen überwacht.


Erklärfilm zur Videoüberwachung in Chemnitz

Youtube-Video zur Videoüberwachung in Chemnitz
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Datenschutz-Hinweise Youtube


Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den installierten Kameras:

Fragen und Antworten: Das müssen Sie über die Videoüberwachung wissen

Grundlage für die Beteiligung der Stadt Chemnitz an der Einrichtung einer Videoüberwachung in der Innenstadt bildet ein Stadtratsbeschluss vom 23.5.18. Bildaufnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze möglich. Zudem regelt das Sächsische Polizeigesetz die Videoüberwachung an »gefährdeten Orten«.

Der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Bus- und Straßenbahnverkehr stellt eine Maßnahme dar, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Die Videoüberwachung dient der Vorbeugung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Vandalismus, Verunreinigungen Belästigungen und daraus abgeleitet möglichen Gefahren für Bürgerinnen und Bürgern, Gefahren für Reisende und Mitarbeiter des ÖPNV sowie der Vorbeugung von Vandalismus im Haltestellenbereich und den Fahrzeugen des ÖPNV. Auf diese Weise können Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindert und bei Bedarf das Bildmaterial zur Beweissicherung und Strafverfolgung genutzt werden. Die Videoüberwachung dient auch der Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürger.

Es ist ein gemeinsames Projekt der Chemnitzer Verkehrs-AG, der C³ Veranstaltungszentren GmbH, der Polizeidirektion Chemnitz und der Stadtverwaltung Chemnitz.

Mit der Installation der Videotechnik werden in der Innenstadt folgende Bereiche überwacht:

  • der Eingangsbereich der Stadthalle,
  • der Park Am Roten Turm,
  • die Haltestellen und Gleisbereiche auf der Straße der Nationen zwischen Brückenstraße und Rathausstraße,
  • die Zentralhaltestelle (Rathausstraße),
  • die Haltestellen und Gleisbereiche auf der Bahnhofstraße zwischen der Straße Am Rathaus und dem Johannisplatz und auf der Bahnhofstraße zwischen Reitbahnstraße und Zschopauer Straße,
  • die Fläche vor dem Kulturkaufhaus „Das TIETZ“ in Richtung Reitbahnstraße,
  • der Haltestellen- und Gleisbereich auf der Reitbahnstraße zwischen Bahnhofstraße und Moritzstraße
     

Die Videoüberwachung wird in Form von Hinweisschildern erkennbar gemacht, sodass Personen, die diese Fläche betreten, darauf aufmerksam gemacht werden. Weitere Informationen werden auf der Internetseite der Stadt Chemnitz hinterlegt.

Die Projektpartner CVAG, C³ und Stadt Chemnitz erhalten als Live-Bild-Nutzer nur Zugriff auf die ihnen gehörenden Flächen, also nur auf ihre jeweils zu überwachenden Aufnahmeflächen. Die Polizeidirektion erhält als Live-Bild-Nutzer Zugriff auf alle zu überwachenden Flächen.

Anlass bezogen erhalten das Ordnungsamt im Zusammenhang mit der Anzeige und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Polizeidirektion zur Verfolgung von Straftaten die Rechte zum Datenzugriff auf das gesamte Bildmaterial der Videokameras.

Die Kameras laufen 24 Stunden, es erfolgen Übersichtsaufnahmen der jeweiligen Flächen und die Daten werden auf einem separaten Server gespeichert. Automatisch nach 10 Tagen werden die Daten gelöscht oder innerhalb dieser Frist die entsprechenden Daten mit einer Strafanzeige an die Polizeidirektion oder die Staatsanwaltschaft übergeben oder innerhalb dieser Frist an die Stadt Chemnitz zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Es werden Kameras Panomera S4 und Panomera S8 eingesetzt. Diese Kameras verfügen über ein Multifocal- Sensorsystem, welches sich besonders für die Videoabsicherung großer Flächen eignet. Die permanente Erfassung und Aufzeichnung des Gesamtbildes ist gegeben. Es erfolgen eine automatische Helligkeits- und Verstärkungsregelung und ein automatischer Weißabgleich. Über den gesamten Objektraum wird eine Auflösung von größer als 125 px/m garantiert. Die aufgenommenen Bilder ermöglichen im Bedarfsfall eine Gerichtsverwertbarkeit. 

Das gemeinsam durch die Projektpartner erarbeitete Konzept für die Videoüberwachung liegt dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Dieser war von Beginn an über das Projekt informiert. Aktuell werden die abschließenden Maßnahmen umgesetzt, um sicher zu stellen, dass dem Datenschutz bis zur Inbetriebnahme in betrieblicher, technisch-organisatorischer und formaler Sicht genügt wird.

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