Kulturförderung

Neue Förderrichtlinie ab 2021

Es gibt eine neue Förderrichtlinie zur Kulturförderung ab 2021.

Am 25.06.2020 beschloss der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“. Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.

Der darin verankerte Themenschwerpunkt C 2 „Gebt Raum! Voraussetzungen schaffen, Fördermodelle entwickeln“ wurde mit der Überarbeitung Förderrichtlinie in einem ersten Schritt umgesetzt. Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden und ist in gedruckter Fassung im Kulturbetrieb, Bereich Kulturmanagement erhältlich. Die Abholung ist derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich (Tel. 0371 488-4121, E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de).
 

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Titel der Broschüre zur Förderrichtlinie

Alle freien Kulturträger unabhängig von ihrer Rechtsform (Vereine, Projektgruppen, Initiativen, Einzelkünstlerinnen/Einzelkünstler, Produzentinnen/Produzenten, gGmbH) können einen Antrag stellen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. die Umsetzung von Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben.
 

  • Unterstützung kultureller Experimente von (Kulturförder-)Einsteigern (Newcomer)
  • Förderung der Entwicklung und Anbahnung neuer Projekte
  • Förderung des internationalen Austauschs, überregionaler Projekte, Mobilitäts- und Residenzprojekte
  • Unterstützung von Publikumsentwicklungsmaßnahmen (Audience Development)
  • Förderung von Kleinprojekten (unkomplizierte Bewilligung)
  • Konzeptförderung
  • Programmförderung
  • Festlegung Reservefonds (ohne Begrenzung der Fördersumme nach oben; vom 1.3. bis 15.11. im lfd. Jahr terminlich frei)
  • institutionelle Förderung: Voraussetzung seit 3 Jahren aktiv (vorher 5 Jahre)
  • Anträge auf Mehrjahresförderung (zweijährige Förderung oder Duales Fördermodell) für ausgewählte Antragsteller im Rahmen der institutionellen Förderung
  • Zuwendungsvertrag
     

Besondere Förderung sollen Vorhaben erhalten, die sich mit nachfolgenden Themenschwerpunkten der Kulturstrategie auseinandersetzen:

  • Moderne(s) in Chemnitz
  • Industriekultur
  • Kultur- und Kreativwirtschaft als Impulsgeberin
  • Kulturelle Bildung
  • Kulturkommunikation, Kulturmarketing und internationale Kooperation
  • Stadtlabor Chemnitz
  • Festivals und internationale Großveranstaltungen
     

Die 3. Änderung der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Im Jahr 2021 werden die Neuerungen zunächst schrittweise umsetzbar sein und ihre volle Wirksamkeit erst mit dem Förderjahr 2022 erreichen. 
 

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