Unterlagen in Rentenangelegenheiten
- Rentenversicherungsnummer und Name des Rentenversicherungsträgers
- gültiger Personalausweis, Reisepass, Personenstandsurkunden
- Vollmacht bei Vertretung (oder Betreuerausweis) und eigener Personalausweis
- SEPA-Bankverbindung (IBAN, BIC)
- Vorliegende Rentenauskünfte, Renteninformationen, Kontenklärungsbescheide mit Versicherungsverlauf
- vorliegende Renteninformationen, Rentenauskünfte, Versicherungsverläufe vom Rententräger
- steuerliche Identifikationsnummer
- sämtliche Versicherungsunterlagen (Sozialversicherungsausweise der ehemaligen DDR (SVA), Arbeitsbücher, Beitragskarten über freiwillige Beiträge etc.)
- Lehr- und Ausbildungsvertrag, Facharbeiterzeugnis
- Nachweis über Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung (Zeugnisse, Studienbescheinigungen...) soweit nach Vollendung des 17. Lebensjahr liegend
- Rentenbescheide über früheren Rentenbezug
- Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch (bei Tod: zusätzlich deren Sterbeurkunde)
- Überverdienstbescheinigungen früherer Arbeitgeber über die tatsächlichen Verdienste (über 600 M monatlich/7.200 M jährlich) vor Einführung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) am 01.03.1971
- Schwerbehindertenausweis
- Wehrdienstausweis NVA
- Angaben zu Versicherungslücken (nicht nachweisbare Zeiten, in denen tatsächlich gearbeitet wurde), ggf. Benennung von Zeugen bzw. Beibringung anderer Nachweise
- Unterlagen über Zusatzversorgung (Beitragsnachweiskarte, Urkunden oder Beitrittsbestätigung und Entgeltbescheinigung für den Zusatzversorgungszeitraum)
- außerdem für Vertriebene, (Spät-) Aussiedler:
Vertriebenennachweis (Ausweis oder Bescheinigung), Einbürgerungsurkunden, alle Unterlagen über Arbeitszeiten im Herkunftsland (Arbeitsbücher u. a.), Rehabilitationsbescheide, Nachweise über Internierung/Zwangsarbeit/Haft/Trudarmee, Personenstandurkunden, Aufnahme-/Registrierschein, Meldebescheinigung, Nachweis über früheren Rentenbezug, Nachweise zu Qualifikation bzw. Schulausbildung im Herkunftsland
- außerdem bei Beschäftigungszeiten oder Aufenthalt im Ausland:
Unterlagen oder entsprechende Angaben
Hinweise:
Für einzelne Rentenanträge, wie z. B. Hinterbliebenenanträge und Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung, werden darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt.
Umfassende Auskünfte dazu werden bei der Terminvereinbarung erteilt oder können den speziellen Hinweisblättern für Antragsteller entnommen werden.
Die Unterlagen sind vorzugsweise im Original oder bestätigter Kopie mitzubringen.
Unter Vorlage von Originalen und Kopien ist eine Beglaubigung im Versicherungsamt für Zwecke der Sozialversicherung kostenfrei möglich.
Beim Kopieren der SV-Ausweise ist darauf zu achten, dass neben den Seiten mit dem Namen und den Verdiensten jeweils auch die Seiten mit den vermerkten Heilbehandlungen oder Eintragungen über die Freiwillige Zusatzversicherung (FZR) kopiert werden müssen.