Kontenklärung

Kontenklärung sichert Rentenansprüche in korrekter Höhe

Renten können nur dann pünktlich und in korrekter Höhe gezahlt werden, wenn das Rentenversicherungskonto vollständig ist.

Ab dem Jahr 1992 werden die Daten in den neuen Bundesländern zwar elektronisch vom Arbeitgeber oder den Leistungsträgern (Krankenkassen, Arbeitsämter/Agentur für Arbeit) eingespielt, jedoch fehlen in den Versicherungsverläufen die Daten für die Jahre davor.

Das Versicherungskonto ist in diesen Fällen lückenhaft. Diese und andere Lücken werden im Rahmen der Kontenklärung geschlossen. Zu entsprechenden Anträgen auf Kontenklärung fordert der Rentenversicherungsträger schon seit längerer Zeit und andauernd auf.

Eine Kontenklärung ist nicht nur Voraussetzung für eine spätere Rentenberechnung, sondern auch für die Erteilung von Rentenauskünften oder Renteninformationen, hinsichtlich der bisherigen erwirtschafteten Rentenhöhe, der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen und des möglichen Rentenbeginns.

Zur Einleitung des Kontenklärungsverfahrens ist es erforderlich, einen Kontenklärungsantrag zu stellen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

 

Der Antrag auf Kontenklärung kann im Versicherungsamt gestellt werden. Er wird mit dem von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Programm "eAntrag" elektronisch aufgenommen und online an den jeweils zuständigen Rententräger weitergeleitet. Die Antragsteller erhalten einen Ausdruck mit den übermittelten Daten ausgehändigt.

Soweit zutreffend, sind in der Hauptsache folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Sozialversicherungsausweise der DDR (SVA) als Nachweis der Beschäftigungszeiten,
  • Zeugnisse als Beleg für Ausbildung/Schulbesuch/Studium/Umschulung,
  • Wehrdienstausweis zum Nachweis des Grundwehrdienstes,
  • Geburtsurkunden für die Geltendmachung von Kindererziehungszeiten,
  • Unterlagen zur Zusatzversorgung (Urkunde, Beitrittsbestätigung, Nachweiskarte, Entgeltbescheinigung)


Darüber hinaus werden im Versicherungsamt sämtliche weiteren Anträge auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Anträge auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Rehabilitationsmaßnahmen und Rentenauskünfte elektronisch aufgenommen und online übermittelt sowie entsprechende Auskünfte rund um die Rente erteilt.

Detaillierte Informationen dazu, welche Unterlagen für den jeweiligen Antrag vorgelegt werden müssen, sind den entsprechenden Hinweisblättern des Versicherungsamtes zu entnehmen.

Aber auch auf den anderen Gebieten der gesetzlichen Sozialversicherung, z. B. Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden Auskünfte erteilt und Anträge aufgenommen.

Das Versicherungsamt ist zuständig für Antragsteller und Auskunftssuchende, die in Chemnitz wohnen, sich hier gewöhnlich aufhalten oder ihren Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort in Chemnitz haben.
 

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Kopien einzureichender Versicherungsunterlagen werden für Rentenzwecke ebenso wie für alle anderen Bereiche der Sozialversicherung kostenfrei vom Versicherungsamt vorgenommen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage gut lesbarer Kopien und entsprechender Originale. Anstatt des Originals kann auch eine beglaubigte Kopie oder bestätigte Abschrift vorgelegt werden.

Eine Beglaubigung von Unterschriften zu Sozialversicherungszwecken, z. B. unter Zeugen- oder sonstigen Erklärungen ist ebenfalls möglich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Unterschriftsleistung im Versicherungsamt.

Ersatznachweise für in Verlust geratene Versicherungsunterlagen nur noch schwer beschaffbar

Sind erforderliche Nachweise, wie die Sozialversicherungsausweise der ehemaligen DDR (SVA), Zeugnisse, Entgeltbescheinigungen etc. in Verlust geraten oder sind Eintragungen darin unvollständig, so wird empfohlen, sich rechtzeitig um Ersatznachweise, z. B. Entgeltbescheinigungen, zu bemühen.

Leider hat sich die Beschaffungslage für Ersatznachweise seit dem Auslaufen der Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen zum 31.12.2011 deutlich verschlechtert. In fast allen Fällen ist es seitdem nicht mehr möglich, eine Entgeltbescheinigung vom früheren Arbeitgeber oder einem Lohnarchiv zu beziehen. 

Konkrete Auskünfte dazu erteilt ebenfalls das Versicherungsamt.

Hier ist zu erfahren, wohin man sich aktuell überhaupt noch bezüglich entsprechender Nachweise wenden kann, oder welche Möglichkeiten es gibt, rentenrechtliche Zeiten nachzuweisen, auch wenn keine direkten Nachweise in Form einer Entgeltbescheinigung  mehr beschaffbar sind.
Erforderlich hierfür sind genaue Angaben zur Bezeichnung des Betriebes, der Anschrift, des betreffenden Zeitraumes und der ausgeübten Tätigkeit.
 

Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR

In der ehemaligen DDR gab es neben der Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) eine große Anzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen.

Der Einigungsvertrag bestimmt, dass diese Systeme in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen sind. Für die Festsetzung der zu berücksichtigenden Entgelte und Zeiträume ist der jeweilige Versorgungsträger verantwortlich.

Das Verfahren wird durch Antragstellung eingeleitet. Die Vordrucke sind im Versicherungsamt vorhanden, entsprechende Unterstützung wird gewährt.

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
 

  • Personalausweis,
  • Sozialversicherungsausweise der DDR (SVA),
  • Nachweise über die Einbeziehung in das jeweilige Zusatzversorgungssystem (Urkunde oder Beitrittsbestätigung/Beitragsnachweiskarte),
  • Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber,
  • Qualifikationsnachweise (Zeugnisse)
  • Nachweise über Prämienzahlungen (soweit vorhanden)

Es ist nicht in jedem Fall erforderlich, dass bereits zu DDR-Zeiten eine Versorgungszusage erfolgt ist.

Beginnend mit den Urteilen von 1998 hat das Bundessozialgericht hierzu personenkreiserweiternd entschieden, dass die Anerkennung von Beitragszeiten als Zeiten der Zusatzversorgung auch ohne eine entsprechende Versorgungszusage in Betracht kommen kann. Voraussetzung dafür ist aber u. a., dass eine Tätigkeit ausgeübt wurde, für die ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war.

Praxisrelevant sind diese Entscheidungen insbesondere für die Zusatzversorgung der technischen Intelligenz. Im Versicherungsamt werden dazu Auskünfte hinsichtlich der berechtigten Personen, der Antragstellung, der einzureichenden Unterlagen und zum Verfahren erteilt. Eine Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Voraussetzung für die Anerkennung von Zeiten der technischen Intelligenz sind ein Ingenieurabschluss, Ausübung einer Ingenieurtätigkeit in der DDR und Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb oder gleichgestellten Betrieb. Die Voraussetzungen hinsichtlich der Tätigkeit und der Beschäftigungsstelle müssen auch am 30.06.1990 noch vorgelegen haben.

Auswirkung auf die Rentenhöhe hat eine nachträgliche Einbeziehung für Versicherte, die nie oder nicht sofort mit Einführung der FZR am 01.03.1971 dieser beitraten, obwohl sie durch die Verdiensthöhe dazu berechtigt gewesen wären, sowie diejenigen, die zwar der FZR beigetreten sind, sich jedoch nicht bis zum tatsächlichen Verdienst, sondern nur bis 1.200 Mark monatlich versichert haben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch eine Regelung, die das Versorgungssystem der pädagogischen Intelligenz betrifft. Für die diesem Versorgungssystem angehörigen Versicherten besteht die Möglichkeit zusätzlich zum erzielten Entgelt pauschale Prämienwerte angerechnet zu bekommen. Dies ist ab 1977 möglich, in folgender Staffelung: 450 Mark nach 2 Dienstjahren, 600 Mark nach 5 Dienstjahren sowie 750 Mark nach 10 Dienstjahren. Auskünfte dazu erteilt das Versicherungsamt. Hierzu werden auch die entsprechenden Anträge aufgenommen.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass bei Antrag auf nachträgliche Anerkennung von jeglichen Prämien in der Regel immer geprüft wird, ob die bisherigen Zusatzversorgungszeiten zu Recht anerkannt wurden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung entsprechende Auskünfte einzuholen, um etwaige Nachteile zu vermeiden.
 

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/