Beratungsangebote für Fachkräfte
Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz
Unterstützungsangebote pädagogische Fachkräfte in Kitas
Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieFK)
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Die insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung (§ 8a und § 8b SGB VIII).
„Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.“
(§ 8b Abs. 1 SGB VIII2)
Die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft dient der Erhöhung der Handlungssicherheit bei zu treffenden Entscheidungen zu Hilfen und Schutzmaßnahmen für Fachkräfte in
- Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Träger der freien Jugendhilfe
- Berufsgeheimnisträger
- Vereine und Verbände etc.
Die Beratung ist immer konkret einzelfallbezogen und erfolgt anonymisiert oder pseudoanymisiert.
mehrUnterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen
Jahrestagung der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin am 22. März 2019