Umweltbezogener Gesundheitsschutz
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Das Amt für Gesundheit und Prävention nimmt Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes als eine Pflichtaufgabe der Kommune wahr.
Dazu gehört der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und schädlichen Umwelteinflüssen sowie die Förderung eines gesunden Wohn- und Lebensumfeldes.
Das Amt für Gesundheit und Prävention berät vertraulich, anonym und kostenlos:
- Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen
- öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, Beherbergungsstätten
- öffentlich zugängliche Sportstätten, Camping- und Zeltplätze
- Bäder und Badestellen, Spielplätze
- Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens
- Deponien und öffentliche Bedürfnisanstalten
- die Mitarbeiter der Bauleitplanung zur siedlungshygienischen Qualitätssicherung und bei Bauanträgen für Bauten mit besonderem Schutzanspruch
- bei medizinischen Problemen des Immissionsschutzes - der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
Öffentliche und private Nutzer können sich beraten lassen zu:
- Umweltmedizin,
- Innenraumluft in Wohnbereichen,
- Desinfektion und Schädlingsbekämpfung,
- Vermittlung der Pilzberatung und Pollenfluginformation,
- Trinkwasserüberwachung und -qualität
Weitere Informationen
Empfehlungen des Amtes für Gesundheit und Prävention zu Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit in Innenräumen
Trinkwasser
Informationen des Amtes für Gesundheit und Prävention zum Thema Trinkwasser