Amtsärztliche Zeugnisse / Gutachten
Der amtsärztliche Dienst führt auf Anordnung von Behörden und für Privatpersonen ärztliche und amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Stellungnahmen nach gesetzlichen Vorschriften durch. Dabei ist der Arzt im Amt für Gesundheit und Prävention unabhängiger Gutachter: Die Begutachtungen erfolgen angemessen und mit der Auswahl an Zusatzuntersuchungen, die auf den Gutachtenszweck bezogenen sind. Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt.
Benötigte Unterlagen
- Untersuchungsauftrag
- Personalausweis
- je nach Untersuchungsanlass verfügbare ärztliche Unterlagen, Behandlungsberichte und Befunde
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Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
- Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Verbeamtung auf Widerruf, Probe und Lebenszeit,
- Feststellung oder Ausschluss von Dienstfähigkeit (nach Auftrag),
- Dienstunfallverfahren,
- Beihilfefähigkeit von medizinischen Aufwendungen wie
- stationäre/ambulante Rehabilitation und Mutter-/Vater-Kind Reha
- medizinische Behandlungen oder diagnostische Verfahren sowie Heil- und Hilfsmittelverordnungen,
- Stundenermäßigung bei Lehrern
- Untersuchungen für das Sozialamt
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung,
- Umzugsfähigkeit, Heizung,
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln,
- Hinweise zur Arbeitseinsatzfähigkeit bei bestätigter Erwerbsunfähigkeit,
- Untersuchungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel)
- Untersuchungen für das Jobcenter
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung,
- Notwendigkeit von Sonderbedarf, wenn der Nachweis des behandelnden Arztes im Ausnahmefall nicht ausreichend ist.
- Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
- Verhandlungsfähigkeit,
- Haftfähigkeit,
- Vernehmungsfähigkeit,
- Erwerbsfähigkeit (als Auftrag von Familiengerichten),
- Alkohol- und Drogenabstinenzkontrolluntersuchungen im Rahmen von Gerichtsverfahren
- Untersuchungen zum Erhalt des Lkw-Führerscheines
- Sehtest
- Feststellung der körperlichen Eignung
- Begutachtung nach dem Ausländerrecht
- Begutachtung von Migranten bei Rückführung / Abschiebung (Reisefähigkeit)
- Begutachtung von Migranten bei Rückführung / Abschiebung (Reisefähigkeit)
- Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
- Gutachten bei Adoptionsverfahren,
- Begutachtung zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit und /oder Empfehlung individueller Prüfungsbedingungen auf schriftliche Veranlassung des Prüfungsamtes, der Prüfungskommission oder bei entsprechender gesetzlicher Grundlage auf Veranlassung des Prüflings selbst,
- Begutachtung zur Feststellung der Notwendigkeit eines Studiumswechsels oder der Studienzeitverlängerung aus gesundheitlichen Gründen,
- Begutachtung im Rahmen der Diplomarbeitszeitverlängerung,
- Begutachtung zu besonderen Aufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts,
- Begutachtung zum Bezug von Kindergeld bei längerer Erkrankung des erwachsenen Kindes,
- Ehetauglichkeit bei Ausländern,
- Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, wenn diese von einem in Chemnitz praktizierenden Arzt ausgestellt wurden,
- Abnahme von Blut oder Speicheltests für Abstammungsgutachten,
- Alkohol- und Drogenabstinenzkontrolluntersuchungen zur Vorbereitung der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und
- im Einzelfall für die Tauglichkeitsbestätigung bei Suchtkranken für Tätigkeiten, die mit einer Gesundheitsgefährdung für sich bzw. Dritter einhergehen können.
Gebühren
Amtsärztliche Untersuchungen, Gutachten und Atteste sind in der Regel gebührenpflichtig (abhängig vom Gutachtenauftrag / Kostenträger).
Die Höhe der Gebühr ist im Sächsischen Kostenverzeichnis festgelegt.