Informationen zum Coronavirus
Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Der Bund hat alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufgehoben. Daher wurde auch die bis dahin geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.
Damit galten ab diesem Zeitpunkt nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.
mehrCoronaschutzimpfung
Impfungen werden durch Hausärzt:innen sowie in der Kommunalen Impfstelle am Klinikum Chemnitz durchgeführt. >>mehr
Corona-Entwicklung
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht aktuelle Informationen zum Corona-Virus sowie Fragen und Antworten.
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Aufhebung der Isolationspflicht
Seit 3. Februar 2023 ist die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen und Verdachtspersonen in der Stadt Chemnitz aufgehoben.
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