Informationen zum Coronavirus


Aktuelle Regelungen in Chemnitz
Derzeit gelten in Chemnitz die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, in der zuletzt geänderten Fassung vom 11. September 2022.
mehrAktuelle Information aus dem Amt für Gesundheit und Prävention und Quarantänerechner
Amt für Gesundheit und Prävention stellt keinen Quarantänebescheid mehr aus, Positiver PCR-Befund oder positiver Antigen-Schnelltest ausreichend
Entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung über die Absonderung von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sowie von Verdachtspersonen gilt:
Die Absonderung wird nicht mehr schriftlich angeordnet. Das Amt für Gesundheit und Prävention stellt keinen Quarantänebescheid mehr an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Für den Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule ist ein positiver PCR-Test oder ein positiver Antigen-Schnelltest nunmehr ausreichend. Sie benötigen den PCR-Test zur Ausstellung des Genesenennachweises.
Um die Quarantänedauer zu berechnen, kann der Quarantänerechner genutzt werden.
Der Rechner beinhaltet die Möglichkeit, die Quarantänedauer für positiv getestete Personen zu berechnen.
Mit Klick auf den Link öffnet sich eine EXCEL-Datei. Hier tragen Sie bitte Ihr Testdatum oder das Datum Ihres Symptombeginns im Format TT.MM.JJJJ ein.
Aktuelle Corona-Zahlen in Chemnitz
Aktuelle Corona-Zahlen in Chemnitz
Fallzahlen seit März 2020: 107.222 (+27)
7-Tage-Inzidenz auf 100T Einwohner
Stadt Chemnitz: 38,7 (+2,1)
Freistaat Sachsen: 40,1 (+0,9)
> Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisfreien Städten und Landkreisen
Todesfälle: 904 (+2)
Quelle: RKI, Stand: 27.01.2023, 03:10 Uhr
> Belegungszahlen von Covid-Patient:innen auf Normalstationen und ITS in Sachsen
In Chemnitzer Krankenhäusern versorgte COVID-19-Patienten: 120 (Stand: 10.01.)
davon auf Intensivstation: 9 (Stand: 10.01.)
Corona-Testungen
Bei diesen Anbietern in Chemnitz können Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests durchgeführt werden. >>mehr
Wichtige Fragen und Antworten
Aus den Vorgaben der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und weiteren Verfügungen ergeben sich für jeden Einzelnen Maßnahmen. >>mehr
Coronaschutzimpfung
Impfungen werden durch Hausärzt:innen sowie in der Kommunalen Impfstelle am Klinikum Chemnitz durchgeführt. >>mehr
Hotline des Amtes für Gesundheit und Prävention
Hinweis:
Bei einem positiven Schnell-/Selbsttestergebnis müssen Sie sich nicht beim Amt für Gesundheit und Prävention melden. Lassen Sie einen PCR-Test duchführen und begeben Sie sich in häusliche Quarantäne!
0371 488-5302
Mo - Fr 8 bis 18 Uhr
E-Mail senden (für allgemeine Fragen zu Corona)
E-Mail senden (für Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht)
Aktuelle Informationen:
13. Januar 2023: 27. Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Die Stadt Chemnitz hat die 27. Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese gilt vom 16. Januar bis einschließlich 10. Februar 2023. Es handelt sich um eine Verlängerung, der bis zum 31.12.2022 gültigen Allgemeinverfügung ohne inhaltliche Änderungen.
> 27. Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2022
10. Januar 2023: Sächsische Kabinett beschließt Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV
Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvor hatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten.
Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.
> Medieninformation vom 10.01.2023
29. November 2022: 26. Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Die Stadt Chemnitz hat die 26. Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese gilt vom 1. bis einschließlich 15. Januar 2023. Es handelt sich um eine Verlängerung, der bis zum 31.12.2022 gültigen Allgemeinverfügung ohne inhaltliche Änderungen.
> 26. Allgemeinverfügung vom 19. Dezember 2022
27. September 2022: Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen
Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus.
Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), darüber hinaus gilt im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
> Medieninformation vom 27.09.2022
> Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29.09.2022 (gültig vom 01.10.2022 bis 07.04.2023)
> Nähere Informationen zur Verordnung
21. Juli 2021: "Anna und Corona" - Chemnitzer Erzieherin hat eine Kindergeschichte über Corona geschrieben
Die Kindergeschichte „Anna und Corona“ erzählt von den Gedanken und Sorgen eines kleinen Mädchens, das in Pandemiezeiten viele Fragen stellt. Geschrieben hat die Geschichte Heidrun Wolf, seit 40 Jahren Erzieherin in Chemnitz.
Weitere Informationen:
Am 31.12.2022 endete die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a des Infektionsschutzgesetzes.
Damit erfolgt der Abschluss der Bearbeitung aller eingegangenen Einrichtungs- und Personenmeldungen. Eventuelle Anfragen können über das Postfach impfpflicht@stadt-chemnitz.de schriftlich eingereicht werden.
Das Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz bedankt sich bei allen aktiv mitwirkenden Einrichtungen für die konstruktive Zusammenarbeit.
Derzeit gelten in Chemnitz die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
Daraus ergeben sich für jeden Einzelnen Maßnahmen. Wir haben hier Fragen und Antworten zu den wichtigsten Themen zusammengestellt.
> Aktuelle Bestimmungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Angebote von Anbietern von Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests in Chemnitz
Hinweis: Die Auflistung von Angeboten von Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ist eine Informationssammlung, welche aufgrund des dynamischen Geschehens keine Vollständigkeit besitzt. Die Stadt Chemnitz bietet mit dieser Auflistung lediglich eine Informationsgrundlage. Die Stadt Chemnitz kann keine Garantie zur Leistungsqualität geben. Jeder Leistungserbringer haftet eigenständig.
> Übersicht Anbieter von Coronatests in Chemnitz
Stand: 17. März 2021
Testung auf SARS-CoV-2 im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 nach § 4 Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sieht vor, dass Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV SARS-CoV-2-Antigentests als sogenannte PoC-Antigentests (Point of care-Antigen-Schnelltests) zur direkten Anwendung eigenständig durchführen können:
- § 4 Absatz 2 Nummer 1: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen
- § 4 Absatz 2 Nummer 2: Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- § 4 Absatz 2 Nummer 3: ambulante Pflegedienste inkl. ambulante Intensivpflege und vergleichbare Dienste sowie Hospizdienste und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 4 Absatz 2 Nummer 4: stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- § 4 Absatz 2 Nummer 5: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden und Rettungsdienste
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält eine Auflistung aller empfohlener Antigen-Tests bereit.
> Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Die Tests dürfen nur von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Neben Ärzten gehören hierzu Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Notfallsanitäter sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (§ 5a Abs. 1 IfSG).
(Zusätzlich lt. Auslegung des BMG vom 17.11.2020: andere Personen [Anmerkung: beispielsweise Heilerziehungspfleger/-innen oder Hilfskräfte], die aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse von der Einrichtung als geeignet für die Anwendung der Tests nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung [MPBetreibV] angesehen werden.)
Beantragung
Durch die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung am 08. März 2021 entfällt die verpflichtende Einreichung des Testkonzeptes beim Amt für Gesundheit und Prävention.
Ablauf bei positiven Testergebnissen
Kommt es bei einer Antigen-Testung in einer Einrichtung zu einem positiven Testergebnis, gibt das Ablaufschema eine Hilfestellung wie im speziellen Fall vorzugehen ist.
- Ablaufschema bei positivem Testergebnis
- Formular zur Übermittlung eines Testergebnisses mittels Antigen-Testung
Die Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, positive Schnelltests an das Amt für Gesundheit und Prävention zu melden (§ 6 IfSG). Eine solche Meldung muss u.a. den Namen und die Kontaktdaten der positiv getesteten Person enthalten (§ 9 IfSG). Meldung erfolgt über das digitale Meldeportal.
Digitales Meldeportal zur Übermittlung positiver Schnelltest-Ergebnisse
Zukünftig steht ausschließlich eine effiziente und digitale Möglichkeit zur Meldung von positiven Antigentests an das Amt für Gesundheit und Prävention zur Verfügung. Damit wird das Meldeverfahren über Fax oder Email abgelöst.
Mit dem neuen Meldeportal können Sie direkt bei der Testung einfach und sicher die Daten der getesteten Person aufnehmen, den Nachweis des Tests ausdrucken und im positiven Fall ohne zusätzlichen Aufwand die Meldung an das Amt für Gesundheit und Prävention absetzen.
Für die Nutzung des Meldeportals müssen Sie sich beim Amt für Gesundheit und Prävention registrieren.
Was sind die nächsten Schritte?
Bitte melden Sie sich für die Registrierung beim Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz per E-Mail an gesundheitsamt.stabsstelle@stadt-chemnitz.de unter Angabe folgender Kontaktdaten:
- Name der Einrichtung
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Ansprechpartner.
Sie erhalten dann alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, um sich kostenfrei für die Nutzung des Meldeportals zu registrieren.
Stand: 10.03.2022
In Chemnitz sind aktuell ausreichend Teststellen geöffnet.
Auf Grund der derzeitigen Regelungen mit nur wenigen Testpflichten werden momentan keine neuen Teststellen mehr beauftragt.
Änderung der Testverordnung ab 30. Juni 2022:
Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei sonstiger freiwilliger Testung muss sich an den Bürgertests beteiligt werden.
> Informationen des Gesundheitsministeriums
Apotheken, medizinische Labore, Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Rettungs- und Hilfsorganisationen können diese Testungen ohne Beauftragung des Amtes für Gesundheit und Prävention anbieten.
Weitere Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV werden durch das Amt für Gesundheit und Prävention beauftragt und können mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
Hinweise zum Datenschutz
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO für Beschäftigte
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO Gewerbe
Aufgrund des Pandemiegeschehens ist die Anwendung von Antigenschnelltests auch in Unternehmen von besonderem Interesse. Kommt es hierbei zu einem positiven Testergebnis, gibt das beigefügte Ablaufschema eine Hilfestellung zum weiteren Vorgehen.
> Formular zur Übermittlung eines Testergebnisses mittels Antigen-Testung
Es besteht nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die gesetzliche Verpflichtung, positive Antigenschnelltests an das Amt für Gesundheit und Prävention zu melden. Eine solche Meldung muss nach § 9 des IfSG u.a. den Namen und die Kontaktdaten der positiv getesteten Person enthalten. Die Meldung erfolgt über das digitale Meldeportal.
Digitales Meldeportal zur Übermittlung positiver Schnelltest-Ergebnisse
Zukünftig steht ausschließlich eine effiziente und digitale Möglichkeit zur Meldung von positiven Antigentests an das Amt für Gesundheit und Prävention zur Verfügung. Damit wird das Meldeverfahren über Fax oder Email abgelöst.
Mit dem neuen Meldeportal können Sie direkt bei der Testung einfach und sicher die Daten der getesteten Person aufnehmen, den Nachweis des Tests ausdrucken und im positiven Fall ohne zusätzlichen Aufwand die Meldung an das Amt für Gesundheit und Prävention absetzen.
Für die Nutzung des Meldeportals müssen Sie sich beim Amt für Gesundheit und Prävention registrieren.
Was sind die nächsten Schritte?
Bitte melden Sie sich für die Registrierung beim Amt für Gesundheit und Prävention Chemnitz per E-Mail an gesundheitsamt.stabsstelle@stadt-chemnitz.de unter Angabe folgender Kontaktdaten:
- Name der Einrichtung
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Ansprechpartner.
Sie erhalten dann alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, um sich kostenfrei für die Nutzung des Meldeportals zu registrieren.
Stadtverwaltung: Ämter der Stadt Chemnitz sind erreichbar
Die Ämter der Stadt Chemnitz bleiben weiterhin mit Terminvereinbarung erreichbar, dadurch entstehen kaum Wartezeiten.
In der Melde- und Kfz-Zulassungsbehörde sind auch wieder spontane Vorsprachen möglich.
> Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung
Für Leistungen der Meldebehörde, der Kfz-Zulassungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde lassen sich Termine über das Terminportal der Stadt Chemnitz bequem online buchen:
Über aktuelle Entwicklungen und Zutritts- und Hygienebestimmungen informieren die Kliniken über deren Hompeages und Social-Media-Kanäle.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Weiterführende Informationen finden Sie der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit:
> Aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung und die wichtigsten Änderungen zusammengefasst
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert in kurzen Videos
So verhalten Sie sich richtig
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etiquette, eine gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.
Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.
Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome (d.h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege) haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Husten- und Nies-Etikette
- Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
- Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich ebenfalls dabei von anderen Personen abwenden.
Schutzmaßnahmen – Händewaschen
Händewaschen senkt tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten. Um eine ausreichende Wirkung beim Händewaschen zu erzielen, ist die richtige Methode entscheidend.
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt folgenden Ablauf beim Händewaschen:
- Hände unter fließendem Wasser anfeuchten
- Hände gründlich einseifen
- Die Seife auf dem Handrücken, den Handgelenken und zwischen den Fingern verreiben
- Hände unter fließendem Wasser gut abspülen
- Hände sorgfältig mit einem frischen Einmalhandtuch abtrocknen
Händewaschen sollte man immer nach…
- dem nach Hause kommen
- dem Besuch der Toilette
- dem Wechseln von Windeln oder wenn Sie Ihrem Kind nach dem Toilettengang bei der Reinigung geholfen haben
- dem Naseputzen, Husten oder Niesen
- dem Kontakt mit Abfällen
- dem Kontakt mit Tieren, Tierfutter oder tierischem Abfall
Immer vor…
- den Mahlzeiten
- dem Hantieren mit Medikamenten oder Kosmetika
Immer vor und nach…
- der Zubereitung von Speisen sowie öfter zwischendurch, besonders wenn Sie rohes Fleisch verarbeitet haben
- dem Kontakt mit Kranken
- der Behandlung von Wunden
Das Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat zwei Info-Blätter zu Corona erstellt:
Neue Regeln durch das Corona-Virus
- City of Chemnitz departments can be contacted by phone or email
- Federal government (Bundesregierung)
- BZgA
- RKI (English only)
- Info sheets on isolation in Saxony in different languages
Corona virus in Saxony: On this page you will find all the latest information such as the general regulations (decrees) as well as measures and restrictions regarding events and schools:
> General rules in other languages: www.coronavirus.sachsen.de
Die wichtigsten Ansprechpartner
Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz:
- Hotline des Amtes für Gesundheit und Prävention: 0371 488-5302
Mo - Fr 8.00 bis 18.00 Uhr
E-Mail-Kontaktformular: gesundheitsamt-hotline@stadt-chemnitz.de
(für allgemeine Fragen zu Corona)
impfpflicht@stadt-chemnitz.de
(für Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht)
> Datenschutzrechliche Informationen
Hinweis:
Haben Sie ein positives Selbsttestergebnis, müssen Sie sich nicht beim Amt für Gesundheit und Prävention melden. Lassen Sie einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest durchführen und begeben Sie sich in häusliche Quarantäne. -
Sonstige Fragen: Behördenrufnummer 115
(Mo bis Fr 8 - 18 Uhr)
Probleme und Konflikte zu Hause:
- Psychologische Notfall- und Beratungshotline der TU Chemnitz: 0371 243 599-42 und -43 (wochentags 9 bis 17 Uhr)
- Kinder- und Jugendnotdienst: 0371 3344-566
- "Nummer gegen Kummer" für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Elterntelefon: 0800 111 0550
- Beratungsstelle für Kinder, Jugend und Familie der AWO Chemnitz: 0371 91899780
- bke-elternberatung.de | bke-jugendberatung.de
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800 011 6016
- Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt (IKOS): 0371 91 85 354
- Frauenhaus Chemnitz: 0371 4014 075
- Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 404 0020
Sozialamt bei psychosozialen Fragen/Problemen:
- Telefon 0371 488-5554
Schuldnerberatung des Sozialamtes:
- Telefon 0371 488-5515
Corona-Hotline der Staatsregierung:
- Hotline 0800 100 0214 ( (Mo bis So 8 - 18 Uhr)
- E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- www.coronavirus.sachsen.de
Hintergrundinformationen:
Beratung für Chemnitzer Unternehmen:
- Hotline 0371 3660 261 (Mo bis Fr 9 - 16 Uhr)
- chemnitz-wirtschaft.de
Job-Center:
- Service-Hotline 0371 567 34-80
- für Erstantrag auf Arbeitslosengeld II: 0371 567 22-20
- arbeitsagentur.de