Informationen zum Coronavirus


Aktuelle Regelungen
Änderungen zum 1. März 2023
Ab dem 1. März 2023 entfällt für alle Besucherinnen und Besucher von medizinischen- und Pflegeeinrichtungen eine Covid-19-Testpflicht. Weiterhin verpflichtend ist jedoch das Tragen einer FFP-2-Maske beim Betreten und während des gesamten Aufenthaltes in den Einrichtungen.
In der Stadt Chemnitz stellen alle Teststellen mit Ablauf des 28.02.2023 ihre Tätigkeit ein.
Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.
Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.
mehrCoronaschutzimpfung
Impfungen werden durch Hausärzt:innen sowie in der Kommunalen Impfstelle am Klinikum Chemnitz durchgeführt. >>mehr
Corona-Zahlen
Aktuelle Corna-Zahlen gibt es auf dem Dashboard des Robert-Koch-Institutes.
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Aufhebung der Isolationspflicht
Ab 3. Februar 2023 ist die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen und Verdachtspersonen in der Stadt Chemnitz aufgehoben.
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