Zuwendung für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Zuwendung für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe.

Die Zuwendung erhalten Träger der freien Jugendhilfe für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung im In- oder europäischen Ausland in den Schulferien (keine Trainings- und Probelager). Die Mindestreisedauer muss 4 Tage (3 Übernachtungen) betragen. Die Zuwendung je Teilnehmer wird für maximal 15 Tage im Jahr gewährt.

Der Veranstalter ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe.

Zuwendungsberechtigt sind die Träger für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahre (ab 6 Jahre, sofern sie schon Schüler sind), bzw. 21 Jahre, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Der ständige Wohnsitz befindet sich in Chemnitz.

Der Träger ist grundsätzlich ansässig in Chemnitz. Angebote anderer Träger mit Sitz in Sachsen können gefördert werden, wenn sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind und eine Vereinbarung mit der Stadt Chemnitz zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII abgeschlossen haben.

Für Teilnehmer aus der Stadt Chemnitz kann ein Zuschuss von 10 Euro pro Tag und Teilnehmer gewährt werden. Für Teilnehmer mit Chemnitzpass bzw. Chemnitzpass K kann der Träger weitere 15 Euro pro Tag und Teilnehmer beantragen, wobei der Zuwendungsempfänger einen Mindesteigenanteil von 10 % der Reisekosten zu tragen hat.

 

Weitere Voraussetzungen für eine Antragstellung:

  • das Alter der Kinder und Jugendlichen liegt zwischen dem 7. und vollendeten 18. Lebensjahr
  • gefördert werden Erholungsmaßnahmen innerhalb der festgelegten Schulferien im In- und Ausland von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe aus Deutschland
  • die Dauer der Maßnahme beträgt bei Erholungsmaßnahmen mindestens 3 und höchstens 21 Tage pro Kalenderjahr  (An- und Abreise werden als ein Tag gezählt)
  • die Antragstellung sollte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen
  • das Haushaltseinkommen liegt unter den festgestzten Einkommensgrenzen

Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

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