Parken
Mit dem Stadtratsbeschluss zum „Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz“ (Beschluss B-157/2016) sowie der „Verordnung der Stadt Chemnitz über Parkgebühren“ (Beschluss B-260/2016) wurde die stufenweisen Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum Chemnitz verabschiedet.
Alle öffentlichen Stellplätze im Stadtzentrum werden einheitlich und transparent nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Dabei darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden.
Umsetzung des Parkraumkonzeptes
Stufe 2a für Zonen C und D - Ausweise beantragen

Angang November 2022 wurden die Parkscheinautomaten der neuen Parkzone C der Stufe 2 des Parkraumkonzeptes im Stadtzentrum in Betrieb genommen. Gleichzeitig trat für Bewohner:innen der Zone C der Bewohnerparkausweis in Kraft. Die Parkautomaten der Parkzone D wurden am 21. November 2022 in Betrieb genommen.
Parken mit dem Mobiltelefon bezahlen
Mit Handy-App auch in Chemnitz möglich
Das Parken wird in Chemnitz ab sofort noch einfacher. Autofahrer können ihre Parkgebühren nun auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Wie in anderen deutschen Städten wird auf sämtlichen von der Stadt bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen neben dem herkömmlichen Parkautomaten auch die Möglichkeit des „Handyparkens“ angeboten.
mehrGebührenordnung mit zwei Parkzonen in der Innenstadt

Im Übersichtsplan sind die beiden Gebührenzonen sowie die derzeitig vorhandenen bewirtschafteten Parkplätze dargestellt. Es gibt zwei Gebührenzonen, welche schrittweise bis voraussichtlich 2024 in Betrieb genommen werden. Das Aufstellen der Parkscheinautomaten im Bewirtschaftungsgebiet erfolgt zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Bewohnerparkzonen.
In der Kernzone (Gebührenzone I, blau) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr) für 50 Cent je 40 Minuten parken. Jede weitere 20 Minuten kosten weitere 50 Cent. Es gibt keine Tageshöchstgebühr. Elektrofahrzeuge* sind in der Gebührenzone I seit 3. Januar 2022 für eine Höchstparkdauer von zwei Stunden von der Gebührenpflicht befreit. Der Beginn des Parkens muss mit einer Parkscheibe sichtbar dokumentiert werden. Für das Parken über diese zwei Stunden hinaus muss ein Parkschein vor Ort gelöst oder das Angebot des Handyparkens genutzt werden. Carsharingfahrzeuge mit Kennzeichnung nach dem Carsharinggesetz (CsgG) sind ganztägig von der Gebührenpflicht befreit.
In der Gebührenzone II (rot) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 8 bis 12 Uhr) in der ersten Stunde für 50 Cent und dann für weitere 50 Cent je weitere 30 Minuten parken. In der Gebührenzone II gibt es als Angebot für Dauerparker und Pendler eine Tageshöchstgebühr von 2,50 EUR. Elektrofahrzeuge* und Carsharingfahrzeuge parken in der Gebührenzone II ganztägig kostenfrei.
* als Elektrofahrzeuge gelten lt. Elektromobilitätsgesetzt EmoG ausschließlich Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
Gebührenzone I (blau)
Nr. | Standort | Kapazität |
---|---|---|
1 | Bereich Brückenstraße / Mühlenstraße | 150 |
2 | Getreidemarkt | 50 |
3 | Hauptbahnhof Vorplatz | 50 |
4 | Karl-Liebknecht-Straße / Opernhaus | 90 |
5 | Karl-Marx-Monument / Brückenstraße | 50 |
6 | Pfortensteg / Theaterstraße | 35 |
7 | Reitbahnviertel | 100 |
8 | Stadtbad Mühlenstraße | 30 |
9 | Straße der Nationen | 85 |
10 | Waisenstraße | 95 |
Gebührenzone II (rot)
Nr. | Standort | Kapazität |
---|---|---|
11 | Am Walkgraben | 60 |
12 | Augustusburger Straße | 40 |
13 | Hainstraße | 50 |
14 | Hartmannstraße Festplatz | 95 |
15 | Jägerstraße | 70 |
16 | Kaßbergstraße* | 80 |
17 | Mühlenstraße/Georgbrücke | 40 |
18 | Mühlenstraße / Georgstraße | 140 |
19 | Nicolaimühlgäßchen / Museum Gunzenhauser | 35 |
20 | Reichsstraße / Zwickauer Straße | 55 |
21 | Reitbahnstraße | 70 |
22 | Schloßberg | 20 |
23 | Zieschestraße / Schauspielhaus | 50 |
Tiefgaragen und Parkhäuser
Nr. | Standort | Kapazität |
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Tiefgaragen** | ||
I | Alte Post | 70 |
II | Galerie Roter Turm | 370 |
III | Justizzentrum | 80 |
IV | Markthalle | 65 |
V | Moritzhof | 140 |
VI | Theaterplatz | 100 |
VII | Volksbank | 50 |
Parkhäuser** | ||
VIII | Galeria Kaufhof | 350 |
IX | Hauptbahnhof (P&R) | 120 |
X | Rathaus-Passagen | 330 |
XI | Rosenhof | 170 |
* Preise, Öffnungszeiten und Konditionen werden durch den jeweiligen Betreiber festgelegt.