Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen vom 24. April 2024

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist im Stadtgebiet Chemnitz, Ortsteil Euba gemäß § 12 der Bienenseuchenverordnung in der Neufassung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738) erloschen.

Aus diesem Grund erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz nachfolgende

Allgemeinverfügung

  1. Die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Stadt Chemnitz zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut  der Bienen vom 24. April 2024, AZ: 39.0 Ke/32.72.04/77 angeordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
     
  2. Die Aufhebung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz in Kraft.

Amerikanische Faulbrut der Bienen in Chemnitz

Bienen mit Wabe
Foto: Stadt Chemnitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

In Chemnitz wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.  Es wurde gemäß Bienenseuchen Verordnung ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser umfasst Gebiete der Ortsteile Euba, Adelsberg und Kleinolbersdorf-Altenhain.

Für Imker und Bienenhalter, die sich in diesem Sperrbezirk befinden, gelten die Vorschriften der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 23. April 2024.

 

Allgemeinverfügung

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 23.04.2024 wurde am 26. April 2024 im Chemnitzer Amtsblatt veröffentlicht.