Wochenmärkte 2021
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2021 nachfolgende Wochenmärkte:
Markt/Neumarkt
05.01. - 27.02.21: | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
02.03. - 25.05.21/ |
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
am: 27.03.21 (Frühlingsmarkt) 03.04.21 (Frühlingsmarkt) 11.09.21 (Herbst- und Erntewoche) |
Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
Rosenhof: |
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Ernst-Enge-Straße
02.01. - 30.12.21 24. / 31.12.21 |
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr |
Teilnehmerkreis
Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 GewO festgelegten Gegenstände feilgeboten werden. Zusätzlich zu den genannten Gegenständen kann bei ausreichend vorhandener Marktfläche auf dem Wochenmarkt Ernst-Enge-Straße der Verkauf nachfolgender Artikel gestattet werden:
- Haushaltswaren des täglichen Bedarf
- Kleingartenbedarf, Blumenpflegemittel und künstliche Blumen
- Toilettenartikel, Reinigungs- und Putzmittel
- Spielwaren, Modeschmuck, Sportartikel
- Bücher und Schreibwaren
- Untertrikotagen, Miederwaren, Nachtwäsche, Strumpfwaren, Hüte, Mützen, Schals, Handschuhe, Haushaltswäsche, Arbeits- und Berufsbekleidung, Baby- und Kinderbekleidung, Jogginganzüge, Gardinen
- Haus-, Bade- und Freizeitschuhe
- Kurzwaren
- Kleinlederwaren
- Bild- und Tonträger
- Schirme
Gemäß § 68 GewO sind Imbissgeschäfte ebenfalls zulässig.
Bewerbungen
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat November an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Gewerbe, Marktwesen - Sg Veranstaltungen, Marktwesen, 09106 Chemnitz.
Tageszulassungen sind mit den Mitarbeitern Marktwesen abzustimmen. Nur vollständige ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung zu den Wochenmärkten kann für einen Tag, einen Monat bzw. längstens für ein Kalenderjahr nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung eines Wochenmarktstandplatzes die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
b) den Grundsatz Erzeuger vor Händler
c) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseinganges (Warteliste).
- Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet.
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.
Weitere Informationen:
Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.