Wochenmärkte 2023
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2023 nachfolgende Wochenmärkte:
Markt/Neumarkt
03.01. - 25.03.23: | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
28.03. - 13.05.23/ |
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
am: 01.04.23 (Frühlingsmarkt) 08.04.23 (Frühlingsmarkt) 16.09.23 (Herbst- und Erntewoche) |
Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
Am Wall: |
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Rosenhof: |
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Ernst-Enge-Straße
02.01. - 30.12.23 |
Mo - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr |
Teilnehmerkreis
Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 GewO festgelegten Gegenstände feilgeboten werden. Gemäß § 68 GewO sind Imbissgeschäfte ebenfalls zulässig.
Bewerbungen
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat November an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Gewerbe, Marktwesen - Sg Veranstaltungen, Marktwesen, 09106 Chemnitz.
Tageszulassungen sind mit den Mitarbeitern Marktwesen abzustimmen. Nur vollständige ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung zu den Wochenmärkten kann für einen Tag, einen Monat bzw. längstens für ein Kalenderjahr nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung eines Wochenmarktstandplatzes die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
b) den Grundsatz Erzeuger vor Händler
c) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseinganges (Warteliste).
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Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
- Chemnitzer Marktsatzung sowie
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
in ihrer jeweils gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.
Weitere Informationen:
Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.