Jahrmärkte 2025

Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2025 auf den Marktflächen rund um das Rathaus Jahrmärkte.
 

Verkaufszeiten:

03.02., 03.03., 03.11.2025, 9 – 16 Uhr

07.04., 05.05., 02.06., 07.07., 01.09., 06.10.2025,  jeweils 9 - 17 Uhr
 

Zuweisung der Standplätze

ab 7 Uhr


Teilnehmerkreis

Zugelassen sind alle Sortimente, wobei Gegenstände des Marktverkehrs laut § 67 GewO wie Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse, nur in geringem Umfang eingeordnet werden.
Der Verkauf von Kraftfahrzeugen, Haushaltsgroßgeräten, Möbeln sowie Hochfahrgeschäften ist nicht möglich.


Bewerbungen

Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Jahrmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes, ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Dezember 2024 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt – Abt. Gewerbe, Veranstaltungen, Märkte - Sg Veranstaltungen, Marktwesen - 09106 Chemnitz.

Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen berücksichtigt.
 


Zulassungen

  1. Die Zulassung kann für einen oder mehrere Tage nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
     
  2. Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse.
     
  3. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
    - Chemnitzer Marktsatzung sowie
    - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).
     

Weitere Informationen

Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.

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