Wohngeld
Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum (Mietzuschuss) und Eigentümer für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Die Höhe des Wohngeldes hängt wesentlich davon ab,
- wie hoch Ihr Einkommen ist,
- wie hoch Ihre Miete oder Belastung ist und
- wie viele weitere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat der Bundesrat am 25. November 2022 zugestimmt und ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, soll es zu einer spürbaren Erhöhung des bisherigen monatlichen Wohngeldbetrages führen. Derzeit beziehen in Chemnitz rund 3.300 Haushalte diese Leistung. Wer über den Jahreswechsel 2022/2023 Wohngeld erhält, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Es erfolgt eine automatisierte Neuberechnung. Der geänderte Bescheid wird zugestellt.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird auch deutlich mehr Haushalten als bisher erstmalig ein Wohngeldanspruch eröffnet. Bei der vom Bund prognostizierten Ausweitung der Wohngeldhaushalte auf mehr als das Dreifache könnten ab 2023 letztlich bis zu 11.200 Haushalte Wohngeld beziehen.
Falls Sie davon ausgehen, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch ab 1. Januar 2023 erlangen werden, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Wohngeld. Soweit sich ein Anspruch ergibt, wird Wohngeld ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag der Wohngeldbehörde zugeht.
Weitere Informationen und Formulare im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld
Alle Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
FAQs finden Sie auf der Homepage des Freistaates Sachsen unter Bauen und Wohnen in Sachsen.
Online-Wohngeldrechner

Foto: Pixabay
Um Ihnen die Entscheidung hinsichtlich einer Antragstellung zu erleichtern, können Online-Wohngeldrechner Orientierung bieten. Beispielhaft können Sie unter folgenden Links einen eventuellen Wohngeldanspruch unverbindlich prüfen.
Alle Eingaben sind anonym. Wichtig ist, dass für eine rechtsverbindliche Auskunft bezüglich des Wohngeld- anspruchs ein Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt werden muss. Die Berechnung mit dem Wohngeldrechner ersetzt diesen nicht.