Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Wohngeld: Veränderungen zum Wohngeldantrag mitteilen


Über die Leistung des Wohngeldes ist bei Änderungen der Verhältnisse im Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, wenn diese nicht nur vorübergehend sind.

Eine unverzügliche Mitteilung durch die wohngeldberechtigte Person muss erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Veränderungen eintritt:

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verringert oder die Anzahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder hat sich erhöht
  • die monatliche Miete oder die monatliche Belastung hat sich um mehr als 15 Prozent gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung verringert
  • die Summe aus den monatlich positiven Einkünften/ Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöht

Formulare

Es fallen keine Kosten an.
  • Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag (Original)
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln (Original)
    Das Formular ist vom dem Kreditinstitut, welches das oder die Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie bereitgestellt hat, auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Verdienstbescheinigung (Original)
    Das Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Einkommensnachweise (Kopie)
    Von der jeweiligen Lebenssituation des Haushaltes abhängig.
  • aktuelle Mietzusammensetzung/ Mietquittung (Kopie)
    Nachweis für Berechnungsgrundlage

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Wohngeldbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
4 bis 6 Wochen
  • § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Was bedeutet "nicht nur vorübergehend"?

Eine Erhöhung der Einkünfte/ Einnahmen muss länger als zwei Monate andauern. Gleiches gilt für die Verringerung der Miete/ Belastung. Einmalige Erstattungen bei der Miete (z. B. Nebenkostenrückzahlung) bleiben unbeachtlich.

Was bedeutet "unverzügliche Mitteilung"?

Die wohngeldberechtigte Person und das Haushaltsmitglied, an welches das Wohngeld gezahlt wird, handeln unverzüglich, wenn sie ihrer Mitteilungspflicht ohne schuldhaftes Zögern nachkommen.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Wer Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.