Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Schuluntersuchung

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist zuständig für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen in den Schulen und Kindertagesstätten. Ziel dabei ist, gesundheitliche Störungen und Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und in Zusammenarbeit mit den Eltern die dementsprechende Diagnostik und eventuell erforderliche Therapie zu empfehlen. Die Aufgaben werden von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Ärzten anderer Fachrichtungen und sozialmedizinischen Assistentinnen wahrgenommen.
 

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erbringt folgende Leistungen:

  • Untersuchungen in Kindertagesstätten,
  • Einschulungsuntersuchungen,
  • Schuluntersuchungen in der 2. und 6. Klasse
  • Begutachtungen (Sportbefreiung, Förderschulverfahren, Eingliederungshilfe)
  • Kuruntersuchungen für Kinder von Beamten, Tel. 0371 488-5814
  • Untersuchungen zur Heim- oder Schulaufnahme unbegleiteter ausländischer Jugendlicher

Früherkennung

Warum sind Früherkennungsuntersuchungen wo wichtig? Dazu informiert das Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Ziel der Untersuchung:

  • Frühzeitiges Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten und dadurch bedarfsgerechte Förderung, um eine fristgerechte Einschulung zu ermöglichen
  • Die Entwicklungsbeurteilung betrifft dabei die Bereiche Sehen, Hören, Sprache sowie die Grob- und Feinmotorik.
  • Für eine Vergleichbarkeit auf Landesebene wird die Untersuchung in allen sächsischen Städten und Landkreisen standardisiert durchgeführt.

Wer wird untersucht:

  • Alle drei bis vierjährigen Kinder in sächsischen Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege haben einen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
  • Die Untersuchung ist freiwillig und bedarf einer Einwilligung durch die Eltern

Ablauf der Untersuchung:

  • Nach der Terminvereinbarung zwischen der Kindertagesstätte und dem Jugendärztlichem Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention werden die Kinder in ihrer Einrichtung einzeln untersucht
  • An der Untersuchung können die Eltern teilnehmen oder bei Einverständnis der Eltern auch ein/e Erzieher/in. Außerdem kann zu öffentlich empfohlenen Impfungen beraten werden, wenn der Impfausweis vorliegt.
  • Die Untersuchung dauert ca. 30min

Was ist mitzubringen:

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis

Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Zutritts- und Hygienebestimmungen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für den Zugang zu städtischen Einrichtungen und Ämtern:

> Erreichbarkeit der Ämter der Stadtverwaltung Chemnitz
 

Ziel der Untersuchung:

  • Beurteilung des Entwicklungsstandes des schulpflichtigen Kindes
  • Frühzeitiges Erkennen von Problemen und Initiierung bedarfsgerechter Förderung

Wer wird untersucht:

  • Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle schulpflichtig gewordenen Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Schulgesetz des Freistaates Sachsen §26a und die Schulgesundheitspflegeverordnung.
  • Im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung werden zwei Tests durchgeführt. Der pädagogische Test wird von den Pädagogen der künftigen Grundschule durchgeführt, die ärztliche Untersuchung erfolgt immer durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Amtes für Gesundheit und Prävention.

Ablauf der Untersuchung:

  • Die Untersuchung findet bis spätestens 31. März im Jahr vor der geplanten Einschulung des Kindes statt, entweder in der zukünftigen Grundschule oder im Amt für Gesundheit und Prävention.
  • Die Anwesenheit eines Elternteils bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist notwendig.
  • Mit der Untersuchung erfolgt ein Beratungsgespräch zur optimalen Begleitung des Kindes in der Einschulungsphase, wobei individuelle Stärken und Schwächen beachtet werden.

Was ist mitzubringen:

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • wichtige Arzt- und Therapieberichte 

Ziel der Untersuchung:

  • Nach Schulgesetz für den Freistaat Sachsen §26a werden in den 6. Klassen Pflichtuntersuchungen an öffentlichen Schulen durchgeführt. An Förderschulen werden weitere Untersuchungen angeboten.
  • Die Schuluntersuchungen sollen den Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen erfassen.
  • Die Eltern können an der Untersuchung teilnehmen oder die Untersuchungen auch durch einen Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen und dem Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchungen vorlegen.

Ablauf der Untersuchung:

  • Einige Tage vor der Untersuchung erhalten alle Eltern Informations- und Fragebögen, die am Untersuchungstag (mit Unterschrift der Eltern im verschlossenen Umfang) zur Untersuchung mitgebracht werden.
  • Jedes Kind wird einzeln untersucht. Der Reihe nach erfolgen: Seh- und Hörtest, Messung von Körpergröße und -gewicht, Blutdruckmessung, körperliche Untersuchung, ärztliches Gespräch über Befundauffälligkeiten und Möglichkeiten der Einflussnahme, schriftliche Information an Eltern über auffällige Befunde und Überweisungsempfehlungen an niedergelassene Ärzte, Beurteilung des Impfstandes und Weitergabe von individuellen Impfempfehlungen an die Eltern, Ausgabe von Info-Materialien zur Gesundheitsförderung.
  • Die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind bezüglich medizinischer Befunde und Informationen an die Schweigepflicht gebunden. Eine Weitergabe personengebundener Daten erfolgt nur mit Einwilligung der Eltern.
  • Entsprechend §26a (7) des Sächsischen Schulgesetzes gibt der untersuchende Arzt dem Schulleiter die notwendigen allgemeinen Hinweise, soweit aus den Ergebnissen der Untersuchungen Folgerungen für die Schule zu ziehen sind. Die Eltern sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen des Schülers, die sich im Schulbetrieb auswirken können, der Schule mitzuteilen.
  • Jeder Schüler erhält einen kurzen schriftlichen Befundbericht. Die Eltern werden bereits in dem Ankündigungsschreiben um Einsichtnahme in die Befundberichte gebeten.
  • Impfungen werden nur nach ausführlicher Information und mit schriftlicher Einwilligung der Eltern im Rahmen der Sächsischen Impfempfehlungen durchgeführt.

Aufgrund von länger als 4 Wochen andauernden Erkrankungen/Verletzungen der Schüler stellt das Gesundheitsamt auf Antrag Bescheinigungen aus, die als Teilbefreiung von der Schulpflicht eine hoheitliche Aufgabe darstellen. Sie können als Teil- oder Vollsportbefreiung ausgegeben werden, Grundlage ist die Diagnose und Empfehlung des behandelnden Arztes.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.

Die Anfragen werden zeitnah bearbeitet und die Sportbefreiung wird Ihnen per Post zugesendet. Damit Ihre Anträge reibungslos bearbeitet werden können, sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen:

Lesen Sie sich bitte unter "Datenschutzrechtliche Informationen" das Dokument "Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht" durch. Laden Sie dann die unten stehenden Formulare "Schweigepflichtentbindung Sportbefreiung" und "Erfassungsbogen Sportbefreiung" herunter und füllen diese vollständig aus. Laden Sie die "Handreichung für den Arzt" herunter und legen diese Ihrem behandelnden Arzt vor. Schicken Sie die Formulare mit allen darauf angegebenen Unterlagen im Original an:

Stadt Chemnitz
Amt für Gesundheit und Prävention
Kinder-, Jugendärztlicher Dienst
Am Rathaus 8
09111 Chemnitz


Eltern, deren Kinder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, müssen das Ausstellen der Sportbefreiungsbestätigung bezahlen. Die Rechnung dafür wird Ihnen auch per Post zugesandt.

Alle Sorgeberechtigten, die nicht über die Möglichkeit des Ausdrucks verfügen, können sich die Formulare und die Datenschutzinformation über ihre Schule aushändigen zu lassen.

Weitere Informationen und Formulare im Dienstleistungsportal:


Bitte beachten Sie, dass durch das Amt für Gesundheit und Prävention keine Befreiung von der Benotung bescheinigt werden kann. Dies obliegt ausschließlich der Schule.

Informationen zum Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz:
 
Fruehe Hilfen

Frühförderung

Kinder mit verzögerter oder auffälliger Entwicklung erhalten Hilfe in der Frühförderstelle der Heim gemeinnützigen GmbH und es gibt weitere Frühförderangebote.

Ziel der Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter und entwicklungsgefährdeter Kinder ist eine frühestmögliche Erkennung von Problemen, ihre Behandlung und Förderung.

Betroffene Eltern oder Personensorgeberechtigte werden umfassend beraten und erhalten Anregungen zur Selbsthilfe im familiären Alltag.

Die Frühförderstelle arbeitet eng mit niedergelassenen Kinder- und anderen Fachärzten, Diagnostikzentren und sonstigen Fachkräften zusammen.

Weitere Informationen

Datenschutzrechtliche Informationen

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Amtes für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz machen die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

Die nachfolgenden Angaben sollen Sie darüber informieren, wie die Stadt Chemnitz mit Ihren Daten umgeht und welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Zusammenhang haben. So wird eine transparente und faire Datenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt.

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