Schulanmeldung
Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2021/2022
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten in diesem Schuljahr ihre Bildungsempfehlung am 10. Februar 2021.
Da der Termin pandemiebedingt in den Zeitraum der häuslichen Lernzeit fällt, werden die Eltern in Kürze von den Schulen über den Ablauf zur Übergabe des Original-Dokuments informiert.
Im Falle einer persönlichen Übergabe sind entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz vor Ort zu beachten.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 26. Februar 2021 an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail bis spätestens zum 4. März 2021. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Original Bildungsempfehlung
- Kopie Halbjahresinformation Klasse 4
- Kopie Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium)
- Kopie Geburtsurkunde
- ggf. Kopie Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
- ggf. Kopie Nachweis Alleinsorgeberechtigung
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 11. Juni 2021 erteilt.
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (02.03. bis 11.03.2021). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 2. März 2021 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.
Weitere Informationen zur Schulanmeldung erhalten Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Interaktiver Stadtplan
Anmeldung:
im Herbst 2021
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Weitere Infos
