Schulanmeldung
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Interaktiver Stadtplan
Anmeldung:
24. und 29. August 2023, jeweils von 14 bis 18 Uhr
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich bis zum 15. September 2023 mitteilen.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Hinweise
Auslagerungen:
- Kooperationsschule Chemnitz (Schulbezirk IV)
Anmeldung erfolgt im Auslagerungsobjekt Wittgensdorfer Straße 121, 09114 Chemnitz - Grundschule Adelsberg (Schulbezirk V)
Anmeldung erfolgt in den mobilen Klassenräumen am Standort der J.-A.-Comenius-Grundschule, Comeniusstraße 1, 09120 Chemnitz - Annenschule -Grundschule- (Schulbezirk V)
Anmeldung erfolgt im Auslagerungsobjekt Grundschule "Südlicher Sonnenberg", Jakobstraße 20, 09130 Chemnitz
Neuer Grundschulstandort:
- Grundschule Charlottenstraße 52 (Schulbezirk V)
baubedingte Auslagerung in mobilen Klassenräumen am Standort Comeniusstraße 1
Anmeldung erfolgt in der Grundschule Harthau, Stöcklstraße 4, 09125 Chemnitz
Weitere Infos

Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2023/2024
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten ihre Bildungsempfehlung am 10. Februar 2023, danach erfolgt die Anmeldung an der weiterführenden Schule.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 3. März 2023 an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Original Bildungsempfehlung
- Kopie Halbjahresinformation Klasse 4
- Kopie Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium)
- Kopie Geburtsurkunde
- ggf. Kopie Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
- ggf. Kopie Nachweis Alleinsorgeberechtigung
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 26. Mai 2023 erteilt.
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (07.03. bis 16.03.2023). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 7. März 2023 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.