Schulanmeldung
Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2021/2022
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Wann die Schüler der vierten Klasse in diesem Schuljahr ihre Bildungsempfehlung erhalten, wird derzeit vom SMK geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht.
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule erteilt.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Kopie Halbjahresinformation
- Original Geburtsurkunde
- Original Bildungsempfehlung
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (vorauss. März 2021). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder voraussichtlich im März 2021 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.
Weitere Informationen zur Schulanmeldung erhalten Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Interaktiver Stadtplan
Anmeldung:
im Herbst 2021
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Weitere Infos
