30.04.2020
Pressemitteilung 228

„In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“


Unterstützung für Chemnitzer Kunst- und Kulturschaffende – Beantragung ab sofort möglich.

Die Stadt Chemnitz hat ein kommunales Sonderprogramm „In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“ (Soforthilfe Kultur.Sichtbar) aufgelegt. Dieses Programm beinhaltet eine Unterstützung für Chemnitzer Kunst- und Kulturschaffende, mit der ihnen ermöglicht werden soll, unter den gegebenen Bedingungen der Einschränkungen trotzdem regional und kommunal sicht- bzw. hörbar zu bleiben, kulturell/künstlerisch wirksam zu sein und damit nicht von der „kulturellen Bildfläche“ zu verschwinden.

Dieses kommunale Sonderprogramm ist Teil des gestern vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmepakets, um die Folgen der Pandemie in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport abzumildern (B-116/2020). Für die Soforthilfe Kultur.Sichtbar werden insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendung pro Maßnahme kann max. 1.000 Euro betragen. Die Fördermittel können für Marketingaktionen, Digitalangebote bzw. die Bespielung von Online-Kanälen oder für besondere künstlerische/kulturelle Projekte und Ideen eingesetzt werden, die unter den Bedingungen der derzeitigen Einschränkungen trotzdem wahrgenommen werden können.

Kulturbürgermeister Ralph Burghart: „Ich bin sehr froh, dass die Stadträtinnen und Stadträte gestern mit der Budgetfreigabe den Weg zur Unterstützung der Kunst- und Kulturschaffenden in Chemnitz geebnet haben. Die Stadt und ihre Einwohnerinnen und Einwohner brauchen gerade auch in dieser Zeit voller Einschränkungen kulturelles Leben – soweit das eben möglich ist. Ich freue mich daher auf viele kreative und gern auch überraschende Ideen.“

Die Beantragung der Förderung läuft ausschließlich über ein Online-Antragsverfahren. Unter Nutzung eigener Dienstleistungen der Stadt sowie des Kommunalen Zweckverbands KISA wurde ein Online-Antragsassistent auf Basis des verwaltungsübergreifenden Serviceportals Amt24 entwickelt. Darüber können die durch die Corona-Krise betroffenen Kulturschaffenden alle notwendigen Angaben und Nachweise in einfacher Form online und zeitunabhängig über www.chemnitz.de/KulturSichtbar einreichen. Die Unterlagen werden sofort und regelmäßig vom Chemnitzer Kulturbetrieb zur Weiterverarbeitung abgerufen.

Anträge können ab sofort und fortlaufend zunächst bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.

Ergibt die Prüfung der eingereichten Unterlagen, dass der Antragsteller antragsberechtigt und der Antrag förderfähig ist, wird zeitnah über die Förderung entschieden.

Als Nachweis des Fördermitteleinsatzes soll die Maßnahme digital dokumentiert werden. Es ist vorgesehen, dokumentarisches Material auf der Webseite der Stadt Chemnitz zu veröffentlichen.

Rückfragen von Künstlern sind an kultur.sichtbar@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0371 488-4121 möglich.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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