08.02.2024
Pressemitteilung 88

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht


Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt, am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Für diese beiden Wahlen sucht die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz Bürger:innen, die sich als ehrenamtliche Wahlhelfer beteilgen.

Wer kann Wahlhelfer sein und was hat ein Wahlhelfer zu tun?
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 sowie der Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 1. September 2024 wird für jeden der 129 allgemeinen Wahlbezirke und 61 Briefwahlvorstände ein Wahlvorstand aus bis zu neun Personen gebildet. Dieser stellt den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahlobjekt am Wahlsonntag sicher. Zu einem Wahlvorstand gehören die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher, die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher und drei bis sieben Beisitzer:innen.

Wahlhelfer:innen können alle Personen sein, die deutsche Staatsbürger:innen sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Europa- und Kommunalwahlen müssen Wahlhelfer:innen darüber hinaus seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnsitz in Chemnitz wohnen. Für die Wahlhelfertätigkeit zur Landtagswahl gilt die gleiche Frist für einen Hauptwohnsitz innerhalb Sachsens.

Zur Tätigkeit am Wahltag:
Die Wahlvorstände treffen sich am jeweiligen Wahltag spätestens um 7.30 Uhr im Wahlraum für die letzten Vorbereitungen. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher weist die Mitglieder des Vorstandes in ihre Aufgaben ein, und teilt die Einsatz- und Pausenzeiten ein, sodass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Die Wahlräume sind am Wahltag jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Unter Leitung der Wahlvorsteher:innen organisieren die Mitglieder der Wahlvorstände zunächst den Ablauf der Stimmabgabe während des Wahltages. Spätestens gegen 17.30 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahlraum ein, um die Ermittlung der Ergebnisse vorzubereiten und schließlich umzusetzen. Nach Ende der allgemeinen Wahlzeit um 18 Uhr ermittelt der Wahlvorstand dann die Ergebnisse im jeweiligen Wahlbezirk. Danach ist der Einsatz beendet.

Entschädigung:

Die Entschädigung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist in der „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei Wahlen und Entscheiden“ vom 29. August 2017 geregelt. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird demnach pro Wahleinsatz ein sogenanntes Erfrischungsgeld entsprechend folgender Übersicht gezahlt.
 

Funktion Allgemeine Wahlvorstände Briefwahlvorstände
9. Juni 2024 1. September 2024 9. Juni 2024 1. September 2024
Wahlvorsteher:in 60 Euro 50 Euro 55 Euro 45 Euro
Stellvertreter:in 50 Euro 40 Euro 45 Euro 35 Euro
Beisitzer:in 45 Euro 35 Euro 40 Euro 30 Euro



Wo und bis wann können sich Wahlhelfer:innen melden?
Interessierte, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Wahlen unterstützen möchten, können sich digital über das Erfassungsformular unter www.chemnitz.de/wahlhelfer oder über die dort downloadbare Bereitschaftserklärung anmelden.

Hinweise zum Wahleinsatz:
Die Wahlbehörde versucht, den Einsatz der Wahlhelfer:innen in Wohnortnähe zu realisieren. Die eingesetzten Wahlhelfer:innen erhalten ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin ein Berufungsschreiben. Dieses dient zum Nachweis für die Tätigkeit als Wahlhelfer:in. Auch wenn zunächst kein Berufungsschreiben eingegangen ist, kann es trotzdem sein, dass die Unterstützung benötigt wird. Die Festlegung des Einsatzes kann noch bis zum Freitag vor dem Wahltag operativ erfolgen.

Die Wahlvorsteher:innen und Stellvertreter:innen erhalten zudem bei einer Schulung ein bis zwei Wochen vor der jeweiligen Wahl eine zusätzliche Einweisung in die Aufgaben. Die genauen Termine werden mit dem Berufungsschreiben mitgeteilt. Die Beisitzer:innen werden durch die Wahlvorsteher:innen am Wahltag in ihre konkreten Aufgaben und Pflichten eingewiesen.

Fragen zum Einsatz beantwortet die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz unter 0371 488-7473 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt-chemnitz.de.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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