Umweltfreundlicher Winterdienst auf Gehwegen ohne Streusalz
Schnee und Eis sollten entfernt sowie bei Glätte mit Sand oder Kies gestreut werden
Die Stadt Chemnitz weist zum Schutz der Umwelt auf die seit Januar 2023 geltende Straßenreinigungssatzung (B-107/2022), die die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen untersagt, sowie auf umweltschonende Alternativen beim Winterdienst hin.
Taumittel wie Streusalz schädigen nachhaltig die Pflanzen am Wegesrand wie zum Beispiel Straßenbäume sowie bodenbewohnende Tiere und belasten die Böden und das Grundwasser. Auch Hunde sind durch Entzündungen der Pfoten und des Magen-Darm-Traktes betroffen.
Die Gehwege müssen daher bei bzw. nach Schneefall mit Besen oder Schneeschaufel und im Falle von Eis mit Hacke vollständig geräumt werden. Eine regelmäßige Räumung ist und bleibt das umweltfreundlichste Vorgehen. Um aufgekommene Glätte abzustumpfen, sollte sparsam Sand oder Kies verwendet werden. Beispielsweise sei auf die Streumittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ und dem Zusatz „salzfrei“ hingewiesen. Nach der Wintersaison sind diese zu beseitigen.
Nur in Ausnahmefällen ist die Anwendung von auftauenden Stoffen laut Satzung erlaubt: „…in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, z. B. bei Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, [und] an gefährlichen Stellen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, bei starken Gefällen bzw. bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen.“
Es wird der Umwelt zu liebe nachdrücklich darum gebeten, das Anwendungsverbot von salzhaltigen Auftaumitteln auf Gehwegen zu beachten und gegebenenfalls Aufträge mit dienstleistenden Unternehmen anzupassen.