03.04.2024
Pressemitteilung 223

Grünes Licht für freie Kulturarbeit in Chemnitz


Kulturförderung für das Jahr 2024 mit ca. 4,6 Mio. Euro beschlossen

Ende März hat der Kulturausschuss öffentlich die Vergabe der Fördermittel für freie Kulturarbeit im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro beschlossen. Im Beisein vieler Kulturschaffender entschied der Kulturausschuss über die Förderung von Institutionen und Projekten der freien Kultur in Chemnitz und folgte damit den Empfehlungen des Kulturbeirats und des Kulturmanagements der Stadt Chemnitz.

110 Anträge wurden beim Kulturbetrieb eingereicht. Davon können insgesamt 97 Anträge bezuschusst werden, darunter 59 Projektanträge. Das Förderlevel für institutionell geförderte Träger kann somit aufrechterhalten werden.

Viele Einrichtungen haben noch mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen, z. B. den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der allgemeinen Inflationsrate und den erhöhten Energieaufwendungen. So ist der Zuschuss durch die Stadt Chemnitz für die Kulturstätten von existenzieller Bedeutung. Die freien Kultureinrichtungen tragen mit ihrer Vielfalt in allen Sparten der Kultur und Lebendigkeit ganz wesentlich zur Kulturlandschaft und zum Veranstaltungsspektrum in Chemnitz bei.

So werden Angebote im Bereich der Museen, z. B. das Straßenbahnmuseum, das Ebersdorfer Schulmuseum und der Schauplatz Eisenbahn in Chemnitz-Hilbersdorf unterstützt, ebenso das Theater Komplex auf dem Sonnenberg und das Fritz-Theater im Stadtteil Siegmar, das Clubkino Siegmar, das internationale Filmfestival Schlingel und Radio T, die soziokulturellen Angebote im Kraftwerk, bei Arthur e. V. und im Subbotnik. Auch werden Angebote der Jugendkultur, zum Beispiel das Bandbüro Chemnitz gefördert sowie wichtige Kulturangebote wie das Sächsische Mozartfest und die Ensembles Sächsisches Sinfonieorchester und Singakademie Chemnitz. Die Neue Chemnitzer Kunsthütte e. V. wird für die Betreibung der Neuen Sächsischen Galerie sowie die Bewahrung und Vermittlung der gleichnamigen Kunstsammlung gefördert. Projekte wie das internationale Festival Tanz I Moderne I Tanz, der Dialog der Kulturen sowie Kreativangebote bei den Stadtfabrikanten und im Kaffeesatz e. V. werden ebenso gefördert wie das Staunt-Festival, der Chemnitzer Friedenstag, die 33. Tage der jüdischen Kultur, ein Weihnachtsoratorium für Kinder, das Dokumentarspiel „Goldene Hochzeit“ in Kleinolbersdorf-Altenhain, Lesungen und Schreibwerkstätten der Chemnitzer Literaturvereine und auch große Vorhaben, wie zum Beispiel das Projekt Fête de la Musique am 21. Juni in der Chemnitzer Innenstadt, durchgeführt vom Spinnerei e. V.

Kleinprojekteförderung bis 15. November:
Zusätzlich können wichtige Projekte durchgeführt werden, die dem Kulturbeirat und der Kulturverwaltung entsprechend der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz besonders wichtig sind. So können über den geschaffenen Reservefonds auch in diesem Jahr bis zum 15. November kurzfristig entstehende Kleinprojekte beim Kulturbetrieb beantragt werden.

Artist in Residence-Unterstützungsfonds (AiR) bis 31. Oktober:
Der Vorsitzende des Kulturbeirates, Tobias Möller, weist darauf hin, dass mit dem Beschluss des Kulturausschusses wieder ein Artist in Residence-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Kulturträger:innen eingerichtet werden konnte. Dabei können Kulturträger:innen für Aufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kulturschaffenden verschiedener Sparten bis Ende Oktober 2024 einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro für einen Gastaufenthalt in Chemnitz von ca. vier Wochen beantragen. Dabei sollen ein Stipendium sowie die Aufenthaltskosten mitfinanziert werden. Ein Eigenanteil muss trotzdem erbracht werden. Die Künstlerin bzw. der Künstler kann auch aus Deutschland kommen, sollte jedoch mindestens außerhalb des Freistaates Sachsen seinen Wohnort haben. Der Verein Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit berät zur Antragstellung für den AiR-Fonds (Beratungstermine unter: kultur@nkjc.de)

Investive Förderung:
Der Freistaat Sachsen stellt auch 2024 aufgrund des Beschlusses des Sächsischen Landtages wieder investive Fördermittel in Höhe von ca. 560.000 Euro zum Abbau von Sanierungsstau bei Kultureinrichtungen und zur Förderung notwendiger investiver Vorhaben zur Verfügung. Hiermit können zum Beispiel in den Häusern der Kunstsammlungen Chemnitz verschiedene Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, in der Stadtbibliothek nach 20 Jahren der Bereich „Kinderwelt“ umgebaut und im Opernhaus die Scheinwerferanlagen und Tontechnik erneuert werden. Doch auch die freien Kulturträger erhalten Unterstützung bei der Ertüchtigung ihrer Einrichtungen. So kann im Museum für Sächsische Fahrzeuge zum Beispiel ein neues Kassengerät angeschafft werden und das Veranstaltungsgebäude des Subbotnik e. V. erhält neue Sanitäranlagen für die Besucherinnen und Besucher.

Alle konkreten Informationen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz abrufbar:

  • Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen im Jahr 2024 (Beschlussvorlage B-021/2024)
  • Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen aus investiven Mitteln des Landes im Jahr 2024 (Beschlussvorlage B-039/2024)

Die Förderung von Kunst und Kultur erfolgt auf Grundlage der gültigen Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur.

Weiterführende Informationen:
www.chemnitz.de/kulturfoerderung
www.chemnitz.de/kulturstrategie

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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