Stadtbibliothek erhält neuen Bücherbus
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen neuen umweltfreundlichen Bücherbus mit Elektroantrieb für die Stadtbibliothek Chemnitz anzuschaffen.
Damit kann wieder für zahlreiche Stadtteile, Schulen und soziale Einrichtungen ein mobiler Bibliotheksservice angeboten werden. Mit dem neuen Bücherbus erfahren die Nutzerinnen und Nutzer in ihrem direkten Wohnumfeld u. a. Angebote aus dem aktuellen Bestand bzw. Beratung zum gesamten Medienangebot der Stadtbibliothek sowie bibliothekspädagogische Veranstaltungen vor allem an Haltepunkten mit Schulen.
Der Produktionszeitraum für den Bücherbus, der adäquat zum Dieselfahrzeug ausgestattet werden soll, beläuft sich auf ca. ein Jahr, sodass das Fahrzeug frühestens im 4. Quartal 2023 zum Einsatz kommen wird.
Der Stellplatz für den Bücherbus, einschließlich Ladesäule, wird sich im Depot im Vita-Center befinden. An diesem Standort befindet sich auch eine Stadtteilbibliothek. Für die Außengestaltung des Bücherbusses ist ein Ideenwettbewerb geplant.
Die Kosten für den Elektro-Bücherbus belaufen sich auf rund 422.000 Euro, darin enthalten sind die Kosten für einen Rollstuhllift in Höhe von 25.000 Euro. Hierfür stehen finanzielle Mittel aus dem ehemaligen DDR-Parteivermögen, sogenannte PMO-Mittel zu Verfügung. Dies geht auf einen Beschluss des Sächsischen Landtags zurück.
Hintergrund
PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, die nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurden. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden.
Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31. Dezember 1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30 Prozent der Mittel.
Im Einigungsvertrag ist zur Mittelverwendung festgelegt, dass die ostdeutschen Länder das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen müssen.