Notbetreuung für von Schließung betroffene Schulen
Auf Grundlage der Schul-Kita-CoronaVO vom 20. November 2021 wird im Falle einer teilweisen oder vollständigen Schließung von Grundschulen eine Notbetreuung für einen ganz eng begrenzten Kreis von Eltern angeboten. Der Freistaat hat dafür Bereiche definiert (siehe Übersicht).
Für Grundschulen, die bereits von einer Schließung per Allgemeinverfügung betroffen sind, wird die Betreuung wie folgt abgesichert:
- GS Reichenbrandt, ab Dienstag, 6 bis 17 Uhr, Hortgebäude Heinrich-Bretschneider-Straße 2 (Schließung per Allgemeinverfügung)
Für möglicherweise weitere betroffene Einrichtungen ist ebenso geplant, Notbetreuung einzurichten.
Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, reichen bis Mittwoch, 24. November 2021, die Bestätigung ihres Arbeitgebers nach. Die Eltern müssen bestätigen, dass einer der beiden Personensorgeberechtigten gemäß Übersicht in einem der Bereiche tätig ist und aufgrund dienstlicher oder beruflicher Gründe die Betreuung des Kindes nicht gewährleisten kann.
Das Formular für den Nachweis ist auf www.chemnitz.de/coronavirus zu finden.
Übersicht systemrelevanter Berufe laut Verordnung des Freistaates:
- Gesundheitsversorgung und Pflege
- Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Apotheken
- Labore
- stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
- ambulante Pflegedienste
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal, das überwiegend in und für die genannten Einrichtungen tätig ist
- Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz
- Polizeivollzugsdienst
- Justizwesen
- Justizvollzug (betriebsnotwendiges Personal)
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Bildung und Erziehung
- Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe