Bundestagswahl am 26. September 2021
Wahlbenachrichtigungen wurden verschickt – Briefwahl läuft
Mit der Wahlbenachrichtigung, die die ca. 189.000 Chemnitzer Wahlberechtigten bis spätestens zum 5. September 2021 erhalten, bekommt jede/r auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Alternativ kann dafür auch der Online-Wahlschein-Antrag im Internet unter www.chemnitz.de/briefwahl verwendet werden.
Auf den eingereichten Antrag hin erhält der/die betreffende Wahlberechtigte dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihr/ihm angegebene Adresse zugeschickt. Die Antragstellung ist bis zum 24. September 2021, 18 Uhr, möglich. Sie/Er nimmt sein Wahlrecht wahr und sendet den vollständigen Wahlbrief mit allen zugehörigen Unterlagen kostenfrei mit der Deutschen Post AG an die aufgedruckte Adresse zurück.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am 26. September 2021, 18 Uhr, wieder bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegt. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten ist möglich.
Die Bundestagswahl findet in diesem Jahr, wie bereits die Oberbürgermeisterwahl 2020, wieder unter besonderen Corona-Rahmenbedingungen statt. So werden am Wahltag pandemiebedingte Hygienemaßnahmen in den Wahlräumen umzusetzen sein.
Selbstverständlich werden für die Bundestagswahl die Wahlräume wie gewohnt und zu den in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Zeiten geöffnet. Dennoch wird unter den Bedingungen der aktuellen COVID-19-Pandemie jeder/m Wahlberechtigten empfohlen, die Vornahme der Stimmabgabe per Briefwahl für sich zu prüfen. Mit einer elektronischen oder postalischen Antragstellung von zu Hause aus und dem Zusenden der Wahlunterlagen per Post an die gewünschte Anschrift können die persönlichen Kontakte im gesundheitlichen Interesse aller Beteiligten auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Auch bei der Bundestagswahl 2021 besteht ab dem 6. September 2021 die Möglichkeit der persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen und der Sofortwahl direkt vor Ort. Die hierfür eingerichtete Briefwahlstelle befindet sich im Rathaus, Markt 1. Die Öffnungszeiten können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Es wird jedoch auch hier darum gebeten, zu prüfen, ob eine persönliche Vor-Ort-Beantragung für die Briefwahlunterlagen (verbunden mit Möglichkeit der Sofortwahl) unbedingt notwendig ist. Diese Möglichkeit sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation nur für dringende unaufschiebbare Fälle ins Auge gefasst werden.
Infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen muss zudem bei der persönlichen Antragstellung und der Sofortwahl im Rathaus mit längeren Wartezeiten vor Ort gerechnet werden.
Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen oder auch unter www.chemnitz.de/wahlen gefunden werden.