25.11.2020
Pressemitteilung 722

Lokaler Aktionsplan „Chemnitz inklusiv 2030“ beschlossen


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den lokalen Aktionsplan „Chemnitz inklusiv 2030“ als langfristigen Handlungsrahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestätigt. Damit wird die Stadt beauftragt, den Aktionsplan bis 2030 unter Beachtung der jeweiligen zeitlichen, rechtlichen, personellen und finanziellen Bedingungen umzusetzen.

Das Ziel: Mit der Umsetzung der im lokalen Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen „Chemnitz inklusiv 2030“ soll bis 2030 allen Menschen in der Stadt die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Das erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Erstellung der Chemnitz-Strategie 2040 und den Maßnahmen für die Kulturhauptstadt Europas 2025. Außerdem orientiert sich der Aktionsplan an der Stadtentwicklung und berücksichtigt Planungen, wie beispielsweise zur Schulentwicklung, zum Verkehr wie auch zum öffentlichen Raum.

Oberbürgermeister Sven Schulze dazu: „Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit dem Aktionsplan ‚Chemnitz inklusiv 2030‘, der in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wurde, hat der Stadtrat heute die Grundlage beschlossen für diese gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Bis 2030 wollen wir Schritt für Schritt Verbesserungen umsetzen, von denen alle profitieren werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die an der Erstellung des Aktionsplanes mitgewirkt haben, und sich hoffentlich weiter bei diesem Thema einbringen.“

Grundlage für „Chemnitz inklusiv 2030“ ist die erstellte Bestandsanalyse zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene aus dem Jahr 2014. Im September 2017 hatte der Stadtrat mit einem Beschlussantrag die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Bestandsanalyse einen Lokalen Aktionsplan zu erarbeiten. In den Handlungsfeldern Arbeit, Bildung, Kultur, Gesundheit und Pflege, Sport und Freizeit, Mobilität und Wohnen haben seit 2018 mehr als 60 Mitwirkende aus Zivilgesellschaft, Betroffenenvertretungen, Interessenverbänden, von Trägern und Kammern, aus der Wirtschaft, Wohnungswirtschaft und Stadtverwaltung in sechs Arbeitsgruppen gemeinsam Visionen für „Chemnitz inklusiv 2030“ entwickelt und daraus Ziele und Maßnahmen abgeleitet.

Die entwickelten Ziele und Maßnahmen wurden im Juni und September 2019 in Workshops und einer Online-Beteiligung mit der Öffentlichkeit diskutiert. Die Chemnitzer*innen hatte die Gelegenheit, sich an diesem Prozess zu beteiligen, Rückmeldungen und Ergänzungen zu geben.

Insgesamt enthält der Aktionsplan 136 Maßnahmen. Maßnahmen, für deren Umsetzung finanzielle Mittel notwendig sind, sollen in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre aufgenommen werden. Zur Umsetzung des Aktionsplans ist in der Stadtverwaltung die Einrichtung einer Stabsstelle Inklusion vorgesehen.

Weiterhin soll eine „Steuerungsgruppe Inklusion“ gebildet werden. In dieser arbeiten gemeinsam Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung sowie von Betroffenenverbänden und den Arbeitsgruppen der sechs Handlungsfelder. Sie steuern den Arbeitsprozess zur Umsetzung der Maßnahmen und entwickeln den Aktionsplan weiter. Unter Einbeziehung des Stadtrates werden Stabsstelle und Steuerungsgruppe Prioritäten festlegen und alle zwei Jahre den Stadtrat über den Stand der Umsetzungen informieren.

Geplant ist, dass der „Teilhabeplan“ noch einmal als Lesefassung und in Leichter Sprache veröffentlicht werden soll.
 

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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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