Datenerhebung für den neuen Mietspiegel 2018
Mietspiegelbefragung läuft noch bis zum 18. Dezember 2017
Die Stadt Chemnitz hat das Unternehmen Rödl & Partner mit der Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels 2018 für die Stadt Chemnitz beauftragt. Der Mietspiegel hat sich als zuverlässiges Mittel bewährt, um das Mietpreisgefüge in der Stadt transparent zu gestalten, Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen, aber auch Vermietern bei Erhöhungen eine solide Basis zu geben. Die Befragung läuft noch bis Montag, 18. Dezember 2017. Bürger, die einen Fragebogen erhielten, diesen jedoch noch nicht ausgefüllt und zurückgesandt haben, werden gebeten, dies noch zu tun.
Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einer Zufallsstichprobe, die aus dem Einwohnermelderegister gezogen wurde. Der Mietspiegel kann nur erstellt werden, wenn möglichst viele Bürger, die angeschrieben wurden, bereit sind, Angaben über ihr Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Um die erforderlichen Daten sachgerecht zu erheben, werden die ausgewählten Miethaushalte durch Interviewer aufgesucht bzw. schriftlich befragt, auch online kann der Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Für eine Befragung sind autorisierte Erhebungsbeauftragte der Firma Rödl & Partner unterwegs, die sich mit einem Legitimationsschreiben der Stadt Chemnitz ausweisen.
Die Erteilung der Auskünfte ist freiwillig. Jede Auskunft hilft aber mit, ein umfassendes und zuverlässiges Abbild des Mietpreisgefüges zu erhalten. Die erhobenen Daten sind gleichzeitig für die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie (KdU-Richtlinie) der Stadt Chemnitz erforderlich. Die Mietspiegelerhebung unterliegt den strengen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Schutz persönlicher Daten ist somit gewährleistet. Ein Rückschluss auf befragte Personen ist anhand des ausgefüllten Fragebogens und bei der Auswertung ausgeschlossen.
Informationen
Stadt Chemnitz