Marode Gebäude: Sicherheitssperrung am Zöllnerplatz notwendig
Einbahnstraßenregelung wird temporär eingerichtet
Ab Freitagvormittag muss die bereits vorhandene Verkehrsraumeinschränkung in Höhe Zöllnerplatz 20/21 (B 107) erweitert werden. Während einer Begutachtung der maroden Wohngebäude durch das Baugenehmigungsamt wurde festgestellt, dass der unmittelbare Gefahrenbereich durch herabfallende Gebäudeteile jetzt 12 Meter ab Gebäudefront beträgt und dadurch eine Fahrbahnrestbreite von nur 3 Meter verbleibt.
Nach Prüfung der möglichen Varianten wurde die Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelung wie folgt festgelegt: Der Fahrverkehr auf der Blankenauer Straße/Wilhelm-Külz-Platz stadteinwärts bleibt weiterhin gewährleistet. Der landauswärts fahrende Verkehr (Gegenrichtung) wird über die Müllerstraße/ Wilhelm-Külz-Platz/ Straße der Nationen/ Christian-Wehner-Straße/ Chemnitztalstraße umgeleitet.
Die betroffenen Ampelanlagen werden im Rahmen der Möglichkeiten an die veränderte Verkehrsführung angepasst. Trotzdem kann es in Spitzenzeiten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen insbesondere auf der Müllerstraße und am Wilhelm-Külz-Platz kommen. Der Fußgängerverkehr kann mittels Fußgängernotweg weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Verkehrsteilnehmer werden um besondere Aufmerksamkeit und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten. Die Sperrung wird voraussichtlich bis Ende Januar 2014 bestehen bleiben müssen. Die notwendigen Arbeiten zur Wiederfreigabe sind bereits veranlasst.
Hinweis: Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen der CVAG.
Zum Hintergrund
Die Eigentümer der beiden Objekte sind seit Langem nicht mehr ihren Sicherungspflichten nachgekommen. Aus diesem Grund musste das Baugenehmigungsamt bereits seit Juni 2011 eine Absperrung des Gefahrenbereichs anordnen.
Um die Gebäude zu retten, versuchte die Stadt Chemnitz neue Eigentümer zu finden, die in der Lage sind, die Objekte zu sichern, um einen weiteren Verfall zu verhindern.
Auch die Aussicht auf Fördermittel zur Sicherung der Gebäude in Höhe von jeweils fast 100.000 Euro pro Objekt führte nicht dazu, dass Interessenten eine wirtschaftliche Nutzung der Gebäude sahen und nahmen von einem Erwerb Abstand.
Die Stadt Chemnitz hat für das Objekt Zöllnerplatz 20 das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Der Eigentümer des Objektes Zöllnerplatz 21 hat sein Eigentum aufgegeben, es ist somit herrenlos. Damit liegen die Sicherungspflichten bei der Stadt.
Sicherungsmaßnahmen an der verbliebenen Bausubstanz der Objekte Zöllnerplatz 20 und 21 sind nicht geeignet, um die Gefahr des Einsturzes zu verhindern. Wesentliche Teile der gebäudeaussteifenden Bauteile, wie Decken, Dachtragwerk, Innenwände sind eingestürzt bzw. sind unmittelbar einsturzgefährdet. Die Straßenfassade wird nur noch von wenigen ebenfalls stark versagensgefährdeten Bauteilen gehalten.
Da die Verkehrseinschränkung nur für einen kurzen Zeitraum möglich ist, wird die Stadt Chemnitz Maßnahmen an den Bauwerken selbst ergreifen müssen, um die Gefahr zu beseitigen.
Derzeit wird geprüft, ob ein Abbruch unter Erhalt der Fassaden möglich ist, um die städtebauliche Situation der geschlossenen Blockrandbebauung zu erhalten. Ist aufgrund des desolaten Zustandes des jeweiligen Fassadenmauerwerkes eine Stabilisierung nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen technischen und finanziellen Aufwand möglich, wird es leider zu einem vollständigen Abbruch der Gebäude kommen müssen.
Limbacher Straße 37 bald wieder frei befahrbar
Der Abbruch des Hauses an der Limbacher Straße 37 ist weiter vorangeschritten, so dass die örtlichen Umleitungen voraussichtlich in den kommenden Tagen aufgehoben werden kann.
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Stadt Chemnitz
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