13.11.2013
Pressemitteilung 737

Jugendhilfeausschuss stimmt Förderung von Leistungen und Projekten in 2014 zu – Stadt stellt 6,7 Mio. Euro zur Verfügung


Jugendhilfeausschuss bestätigt außerdem Zuwendungen der Stadt an Freie Träger für weitere Investitionen

Der Jugendhilfeausschuss hat gestern in seiner Sitzung „Grünes Licht“ gegeben für die von der Verwaltung in 2014 vorgesehene Förderung von Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit, des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und den präventiven Hilfen. Mit der Zustimmung des Gremiums zur vom Fachdezernat vorgelegten Beschlussvorlage B-226/2013 kann die Stadt Chemnitz im nächsten Jahr 6.718.994 Euro aus dem Haushalt zur Verfügung stellen und damit erfreulicherweise rund 500.000 Euro mehr als 2013. Zur bestätigten Summe kommen voraussichtlich weitere 580.803 Euro vom Land Sachsen im Rahmen der Jugendpauschale. 

Mit der Beschlussfassung ist es trotz der zugleich notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auch in diesen Leistungsbereichen möglich, mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln alle im Jahr 2013 geförderten Leistungen und Projekte auch im Jahr 2014 zu erhalten und weiterzuführen. Damit steht den jungen Chemnitzer Bürgern und ihren Familien weiter ein breites, abwechslungsreiches und vielfältiges Angebot an außerschulischen, kulturellen und freizeitpädagogischen Angeboten zur Verfügung. So können z. B. mit den bereitgestellten finanziellen Mitteln in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, in den Projekten der Schulsozialarbeit, der Medienarbeit sowie der Familienbildung vielfältige Freizeitmöglichkeiten und Bildungsangebote aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.
 
Zugestimmt hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung gestern ebenfalls der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage B-232/2013 über Zuwendungen an Freie Träger zur Durchführung von Investitionen. Damit kann die Stadt Chemnitz Mittel in Höhe von 42.000 Euro zur Verfügung stellen. Grundlage für die Entscheidung über Zuwendungen ist die Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie, vorrangig gefördert werden bauliche Maßnahmen und Ausstattungen, die für den Betrieb des jeweiligen Leistungsangebotes erforderlich sind – die Details entnehmen Sie bitte der im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz auf www.chemnitz.de zur Beschlussvorlage veröffentlichten Anlage.
 
Schulsozialarbeit – Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses stand gestern auch die Vorstellung der Untersuchungsergebnisse zur Schulsozialarbeit in Chemnitz durch Ines Morgenstern, Geschäftsführerin der Firma ORBIT (Organisationsberatungsinstitut Thüringen). In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Sachsen und dem Landkreis Zwickau hatte die Stadt Chemnitz das Organisationsberatungsinstitut Thüringen beauftragt, die Schulsozialarbeit in Chemnitzer Schulen und im Landkreis Zwickau zu untersuchen. Die auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Untersuchung wurde in der Zeit ab September 2011 bis Juli 2013 durchgeführt. In Chemnitz waren alle insgesamt 20 Schulen, an denen Schulsozialarbeit angeboten wird, am Projekt durch Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Elternräte beteiligt.
Finanziert wurde die Befragung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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