Richtlinie zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beschlossen
Der Stadtrat Chemnitz hat gestern in seiner Sitzung die neue Richtlinie zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für SGB II (Hartz IV-) und Sozialhilfeempfänger beschlossen. Demnach werden ab dem 1. Dezember 2012 zum Beispiel für einen 1-Personenhaushalt 267,84 EUR Bruttokaltmiete (=Grundmiete plus kalte Betriebskosten) anerkannt.
Das Bundessozialgericht fordert eine regelmäßige Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes, welches die Grundlage für die Richtlinie bildet. Insofern wird die Stadt Chemnitz im Jahr 2013 diese neu überarbeiten. Bis zur Fortschreibung gilt allgemein, dass bedürftige Personen, deren tatsächlichen Kosten der Unterkunft die Werte der bisherigen Tabelle 1 (1-Personen-Haushalt 300 EUR) nicht überschreiten, derzeit keine Änderung zu erwarten haben.
Leistungsempfänger, die von einer Änderung betroffen sind, werden von ihrer zuständigen Behörde - Jobcenter oder Sozialamt der Stadt Chemnitz - schriftlich informiert. Sollten Änderungen für Leistungsempfänger notwendig werden, wird dies vor einer Entscheidung in jedem einzelnen Fall durch die Behörde zuvor auch sorgfältig geprüft.
Informationen
Stadt Chemnitz