19.07.2012
Pressemitteilung 428

Zehn Grillplätze locken in Parks und Wiesen


Ingesamt zehn Plätze locken jetzt die Chemnitzer zum Grillen in Parks und auf Wiesen. Gestern stimmten die Stadträte einer entsprechenden Änderung der Grünanlagensatzung mit großer Mehrheit zu. Neu ausgewiesen werden Plätze im Hutholz an der Buswendeschleife, in den Parks in Kappel (Carl-Hamel-Straße) und an der Beckerstraße, am Wasserschloß Klaffenbach, an der Hartmannhalle und auf der Stadtparkkippe.

Bereits Ende Mai beschloss der Stadtrat, dass am Pavillon auf der Schloßteichinsel, auf der Küchwaldwiese, am Großen Stadtparkteich und im Uferpark an der Chemnitz Holzkohlegrills erlaubt sind.
 
Sicherheitshinweise beachten – Müll beseitigen
 
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Grillgeräte zu Spielgeräten, Baumkronen, Bänken und Kunstwerken einen Mindestabstand von zehn Metern aufweisen. Aus Gründen des Brandschutzes und um die Wiesen zu schonen, muss der Abstand vom Erdboden zur Holzkohle mindestens 30 Zentimeter betragen. Damit scheidet der Gebrauch von Feuerschalen und Einweggrills aus.
 
Selbstverständlich sollte in den städtischen Parks und auf Wiesen die Beseitigung des Abfalls sein. Deshalb sollten Grillgäste die Mülltüte nicht vergessen – um den Platz so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat bzw. selbst vorfinden möchte.

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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