Zugangseröffnungserklärung der Stadt Chemnitz

Die Stadt Chemnitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation sind:

  • § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz
  • § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch
  • § 87a Abgabenordnung
  • § 2 E-Government-Gesetz
  • § 2 Sächsisches E-Government-Gesetz
     

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Chemnitz hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
 

E-Mail

Sie erreichen alle Organisationseinheiten der Stadt Chemnitz über die in diesem Internetauftritt und den im Dienstleistungsportal genannten E-Mail-Adressen. Wenn Sie bereits mit einer Organisationseinheit in direktem Kontakt stehen, können Sie die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen dieser Organisationseinheit weiter verwenden.

Technisch bedingt werden die E-Mails nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies bei der Übermittlung personenbezogener Angaben. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass die E-Mails auf dem Transportweg zur Stadt Chemnitz nicht mitgelesen werden können.
 
Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit die Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen.
 
Die Stadt Chemnitz nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen, ebenfalls werden verschlüsselte E-Mails nicht akzeptiert. Bitte nutzen Sie dafür das sichere Kontaktformular.

Sicheres Kontaktformular

Für die verschlüsselte Übermittlung Ihres Anliegens benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass über das sichere Kontaktformular keine Vorgänge eingereicht werden können, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (beispielsweise Widerspruch).

In dem Kontaktformular müssen Sie verschiedene pflichtige Angaben treffen. Dazu gehört auch die Auswahl des zutreffenden Themas. Dies erleichtert die Zuordnung Ihres Anliegens.
 
Zum Speichern des ausgefüllten Formulars benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.


Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen

Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (Widerspruch), können rechtsverbindlich durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besteht zusätzlich die Möglichkeit den Widerspruch rechtsverbindlich über den Onlineantrag „Widerspruch einlegen“ auf der Internetseite von Amt 24 einzureichen. Hierbei ist eine Identifizierung mittels eID erforderlich.
 


Unterstützte Dateiformate

Die Stadt Chemnitz kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 15 Megabyte (MB) beschränkt.

Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Chemnitz nur als unverschlüsselte und nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Online-Services, elektronische Signatur und Verschlüsselung

Die Stadt Chemnitz bietet Dialoganwendungen und Formulare im Dienstleistungsportal an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt. Die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt.

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