Zugangseröffnungserklärung der Stadt Chemnitz
Die Stadt Chemnitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation sind:
- § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz
- § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- § 87a Abgabenordnung
- § 2 E-Government-Gesetz
- § 2 Sächsisches E-Government-Gesetz
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Chemnitz hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Sie erreichen alle Organisationseinheiten der Stadt Chemnitz über die in diesem Internetauftritt und den im Dienstleistungsportal genannten E-Mail-Adressen. Wenn Sie bereits mit einer Organisationseinheit in direktem Kontakt stehen, können Sie die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen dieser Organisationseinheit weiter verwenden.
Sicheres Kontaktformular
Für die verschlüsselte Übermittlung Ihres Anliegens benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass über das sichere Kontaktformular keine Vorgänge eingereicht werden können, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (beispielsweise Widerspruch).
In dem Kontaktformular müssen Sie verschiedene pflichtige Angaben treffen. Dazu gehört auch die Auswahl des zutreffenden Themas. Dies erleichtert die Zuordnung Ihres Anliegens.
Zum Speichern des ausgefüllten Formulars benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.
Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen
Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (Widerspruch), können rechtsverbindlich durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besteht zusätzlich die Möglichkeit den Widerspruch rechtsverbindlich über den Onlineantrag „Widerspruch einlegen“ auf der Internetseite von Amt 24 einzureichen. Hierbei ist eine Identifizierung mittels eID erforderlich.
Unterstützte Dateiformate
Die Stadt Chemnitz kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Portable Document Format (*.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
Maximale Datenmenge
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 15 Megabyte (MB) beschränkt.
Online-Services, elektronische Signatur und Verschlüsselung
Die Stadt Chemnitz bietet Dialoganwendungen und Formulare im Dienstleistungsportal an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt. Die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt.