Parkraumkonzept Stadtzentrum – Stufe 2
Parkscheinautomaten der neuen Parkzone D gehen am 21. November in Betrieb
Am Montag, dem 21. November, werden die Parkscheinautomaten der neuen Parkzone D der Stufe 2 des Parkraumkonzeptes im Stadtzentrum in Betrieb genommen. Gleichzeitig tritt für Bewohner:innen der Zone D der Bewohnerparkausweis in Kraft.
Die Parkscheinautomaten für die Parkzone D sind geliefert und aufgestellt worden. In den kommenden Tagen wird die entsprechende Beschilderung straßenzugweise errichtet.
Die Beschilderung der Parkzonen erfolgt mit dem gleichnamigen Verkehrszeichen. Damit ist in einem zusammenhängenden Bereich in mehreren Straßen das Parken nur mit Parkschein zugelassen. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang. Innerhalb der Parkzone wird keine weitere Beschilderung auf das Lösen eines Parkscheins hinweisen.
Das Parken in den Gebieten ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Weitere Informationen dazu unter:
Parkraumkonzept - Gebührenordnung sowie Parkraumkonzept - Bewohnerparkausweise
Die Chemnitzer:innen und Gäste der Stadt werden gebeten, in der Übergangsphase der jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.