Corona-Pandemie: Stadt Chemnitz erlässt zwei Allgemeinverfügungen
Die Stadt Chemnitz hat heute zwei Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht.
1. Der Konsum von Alkohol wird auf den öffentlichen Verkehrsflächen in dem wie folgt umgrenzten Bereich der Innenstadt (an der Nordgrenze beginnend im Uhrzeigersinn) untersagt: Brückenstraße ab Theaterstraße, Kreuzungsbereich Brückenstraße/Straße der Nationen, Bahnhofstraße, Theaterstraße ab Falkeplatz bis Brückenstraße. (siehe Karte)
Gemäß § 2d der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021 ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen in den Innenstädten und gegebenenfalls an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu untersagen. Dieses Verbot soll der Kontaktreduzierung und der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Es ist zu befürchten, dass sich ohne das Verbot Menschen im öffentlichen Raum zum Alkoholkonsum treffen und sich Gruppen bilden würden. Diese Verfügung tritt morgen in Kraft und definiert den betroffenen Innenstadtbereich.
2. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken aus nicht ortsfesten Verkaufsständen (Imbissstände u.a.) bleibt für das gesamte Stadtgebiet weiterhin untersagt. Dazu zählen insbesondere Imbisswagen, Gulaschkanonen, Anhänger und Hütten. Diese Verfügung verlängert die gleichlautende Verfügung, die am 31. Januar 2021 ausläuft. Auch diese Maßnahme dient der Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Die Verfügungen sind im heutigen Amtsblatt und unter www.chemnitz.de/coronavirus veröffentlicht.