Öffentlichkeitsbeteiligung an städtebaulichen Planungen jetzt auch online möglich
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an städtebaulichen Planungen erfolgt ab sofort auch über den Internetauftritt der Stadt Chemnitz und per Email.
Die Kommunen sind verpflichtet, bei Planungen, die auf der Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen, die Öffentlichkeit zu klar definierten Verfahrensschritten zu beteiligen. Dies erfolgte in Chemnitz bislang nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt durch Aushang der Unterlagen im Technischen Rathaus in der Annaberger Straße zu den Öffnungszeiten. An dieser Form der öffentlichen Auslegung wird sich nichts ändern.
Zusätzlich bietet die Stadt ab sofort an, die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Chemnitz einzusehen. Dabei besteht die Möglichkeit, per E-Mail eine Stellungnahme zur jeweiligen Planung abzugeben. Die Stellungnahme per E-Mail wird ebenso gewertet wie Stellungnahmen, die die Verwaltung auf dem Postwege erreichen.
Der neue, barrierearme Service betrifft Aufstellungsverfahren für Flächennutzungspläne einschließlich seiner Änderungen, die Aufstellung von Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen einschließlich ihrer Änderungen sowie die Erarbeitung von Satzungen nach § 34 BauGB (z. B. Ergänzungssatzungen).
Das Amtsblatt ist auch weiterhin das amtliche Organ für die Bekanntmachung der anstehenden Beteiligungen. Darin sind wie gehabt die Fristen des Beteiligungsverfahrens benannt. Neu ist neben dem Hinweis auf die Auslegung in den Räumen des Rathauses der Link, unter dem die Planung auf der Homepage innerhalb der benannten Beteiligungsfrist eingesehen werden kann.
Mit dem Angebot der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Homepage der Stadt soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich näher mit laufenden Planungen zu befassen und sich stärker in die Planungsprozesse einzubringen. Alle Stellungnahmen, die im Aufstellungsverfahren für eine städtebauliche Planung nach dem BauGB eingehen, werden ausgewertet und dem Stadtrat im Rahmen einer Abwägung aller öffentlicher und privater Belange zur Entscheidung beim Abschluss des Verfahrens vorgelegt.
Die Einsender werden nach Abschluss des Verfahrens darüber unterrichtet, in welcher Weise ihre Stellungnahme in die Planung eingeflossen ist.
Informationen
Stadt Chemnitz