Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs-und Bebauungsplan) zwei Stufen vor.

1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zu Bauleitplänen einbezogen werden. Dies ist meist zu einem Zeitpunkt der Fall, wenn ein Rohkonzept für die Planung vorliegt, das bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht bis in alle Einzelheiten ausgearbeitet.

Die Beteiligung wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz mit anschließender öffentlicher Auslegung (in der Regel für 2 Wochen) durchgeführt. Der Plan liegt in diesem Zeitraum im Stadtplanungsamt im Neuen Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich A 014 zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier bereitgestellt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder über das jeweilige E-Mail-Formular möglich.

In der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bauleitplans haben Sie erneut Gelegenheit, sich zum Vorhaben zu äußern. Während der dann einmonatigen Auslegung können Sie uns Ihre Hinweise und Bedenken mitteilen, sollte die Überarbeitung der Planung Ihre Anregungen aus der ersten Beteiligungsphase noch nicht ausreichend berücksichtigt haben. Wir weisen darauf hin, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.
 

Aktuelle Verfahren in der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Derzeit sind keine Auslegungen vorhanden.

2. Stufe: Öffentliche Auslegung der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Hat der Bauleitplan einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird er dem dafür zuständigen Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Ausschusses, kann diese zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat im Stadtplanungsamt im Neuen Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich A 014 zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier bereitgestellt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder über das angebotene E-Mail-Formular möglich.
 

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