Information aus dem Bürgeramt: Zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren kann Widerspruch jederzeit eingelegt werden
Auf die Einlegung ihres Widerspruchs zur Veröffentlichung von Daten zu Alters- und Ehejubilaren macht das Bürgeramt der Stadt Bürgerinnen und Bürgerinnen mit einer im Amtsblatt der Stadt Chemnitz und im Netz auf www.chemnitz.de veröffentlichten Öffentlichen Bekanntmachung aufmerksam. Grund für die Veröffentlichung ist, dass die Meldebehörde der Stadt nach § 33 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren (Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln darf. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Im Internet finden Sie die Informationen unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen.
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Stadt Chemnitz