Bürgerinformation: Freiwilliger Wehrdienst und Datenübermittlung
Zusendung von Informationsmaterial durch Bundeswehr - Widerspruch möglich bis 28. Februar 2014 – Antrag bei Meldebehörde, Bürgerservicestellen und im Netz auf www.chemnitz.de
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich gemäß dem zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. In dem Zusammenhang gehört es zu den Aufgaben der Meldebehörden, jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln (gemäß § 58 c Soldatengesetz). Durch das Bundesamt wiederum wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt. Die Datenübermittlung ist gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz nur dann zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Informationen
Stadt Chemnitz