Stadtrat beschließt Wahlkreiseinteilung für Kommunalwahl 2014
Der Stadtrat Chemnitz hat in seiner Sitzung gestern die Unterteilung des Stadtgebietes Chemnitz für die Kommunalwahl 2014 in acht Wahlkreise beschlossen. Damit bleibt die Wahlkreiseinteilung der Kommunalwahl 2009 weiterhin in Kraft.
Mit dem Beschluss wird die Stadt Chemnitz im aktuellen Gebietsstand in acht Kommunalwahlkreise in der regionalen und bevölkerungsstatistischen Gliederung eingeteilt. Neben der Erfüllung der formalen Forderungen wird mit der Einteilung der Tatsache Rechnung getragen, dass in jedem Wahlkreis jeweils ländlich und städtisch geprägte Stadtteile vereint werden und somit ein repräsentativer Querschnitt über das gesamte Wählerspektrum erwartet werden darf.
Die Wahlkreiseinteilung erfolgt auf der Grundlage der Stadtteilgliederung von Chemnitz.
Zum 31.12.2012 betrug die durchschnittliche Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Stadt unter Zugrundelegung einer Einteilung in acht Wahlkreise 30.175 Einwohner.
Gesetzliche Grundlage des für die Durchführung der Kommunalwahl 2014 in Chemnitz notwendigen Stadtratsbeschlusses ist das Kommunalwahlgesetz; die vor dem Beschluss durch das Gremium zu erfüllenden Voraussetzungen sind die rechtsförmliche Festsetzung des Wahltermins 25. Mai 2014 durch das Sächsische Innenministerium einschließlich der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt sowie die Festlegung der Anzahl der zu wählenden Stadträte auf 60 in der gültigen Fassung der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz.
Informationen zur Wahlkreiseinteilung im Ratsinformationssystem:
Veröffentlicht werden die Informationen im Netz auf www.chemnitz.de sowie im Amtsblatt der Stadt Chemnitz.
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Stadt Chemnitz
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