Ampel im Kreuzungsbereich Dresdner Straße / Frankenberger Straße geht bereits ab morgen (12. Juli) vorfristig in Betrieb
Erneuerte Ampelanlage auf der Frankenberger Straße / Margaretenstraße nach Teilrekonstruktion in Betrieb – ÖPNV-Fahrzeuge werden jeweils bevorrechtigt
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Foto: Linksabbieger auf der Frankenberger Straße haben nunmehr ein eigenes Linksabbiegesignal erhalten, so dass die Fahrspuraufteilung geändert werden musste.
Foto: Linksabbieger auf der Frankenberger Straße haben nunmehr ein eigenes Linksabbiegesignal erhalten, so dass die Fahrspuraufteilung geändert werden musste.
Um Beachtung der ab sofort neuen Signalisierung werden die Verkehrsteilnehmer am morgigen Freitag (12. Juli) im Kreuzungsbereich Dresdner Straße / Frankenberger Straße / Hainstraße gebeten: Hier sind die Ampeln vollständig erneuert und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt worden (Details zur Maßnahme siehe PM 255 vom 16.05.2013 – www.chemnitz.de).
Die Linksabbieger auf der Dresdner Straße - in beiden Fahrtrichtungen - und die Rechtsabbieger auf der Frankenberger Straße bzw. Hainstraße erhalten hier ein eigenes Abbiegesignal, mit dem sie gesichert abbiegen können.
Die Fahrzeuge des ÖPNV werden hier beschleunigt fahren können, d. h. auf Anforderung durch den Busfahrer können die Busse nach entsprechender Signalisierung zügig bevorrechtigt fahren.
Bereits zum Wochenbeginn (Montag, 8. Juli) konnte im Kreuzungsbereich Frankenberger Straße / Margaretenstraße die hier teilweise erneuerte Ampelanlage (die Ausrüstung betreffend) wieder in Betrieb genommen werden. Die Anlage, so informiert das Tiefbauamt, kann nunmehr verkehrsabhängig gesteuert werden.
Zur Signalisierung und Fahrspuraufteilung - Fotos: Linksabbieger auf der Frankenberger Straße haben aus Gründen der Verkehrssicherheit nunmehr ein eigenes Linksabbiegesignal erhalten, so dass die Fahrspuraufteilung geändert werden musste. Plantafeln weisen auf diese geänderte Verkehrsführung hin.
Für die Busse der Linien 21 und 32 sind Maßnahmen zur Beschleunigung berücksichtigt worden, d. h. dass die Busse auch hier auf Anforderung durch den Busfahrer bevorrechtigt fahren können.
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Stadt Chemnitz
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