14.01.2013
Pressemitteilung 14

Bürgerinformation: Vor dem Start in die Winterferien Personaldokumente auf Gültigkeit checken


Vor einer Auslandsreise (auch) beachten: Kinder benötigen eigenes Reisedokument
Von Antragstellung bis zum fertigen Dokument ca. 4 Wochen einplanen

Vor dem Start in die in Sachsen vom 4. bis 15. Februar im Kalender stehenden Winterferien und damit vielleicht verbundenen Auslandsreisen möchte der Fachbereich Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz die Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger noch einmal darauf aufmerksam machen, die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass zu überprüfen. Denn: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Personaldokumente ist nicht möglich, sondern eine Neubeantragung erforderlich - folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen: Je Dokument  ein Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie).
Antragsteller beachten bitte auch, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, wenn die benötigten Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Da die Identität des Antragstellers zu prüfen ist, muss die Beantragung persönlich erfolgen. 

Vor Antritt einer Auslandsreise wird empfohlen, sich über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de ) zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben. 

Zu beachten ist, dass aufgrund europäischer Vorgaben bereits seit dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen (siehe PM 321 vom 05.06.2012 – www.chemnitz.de). Das bedeutet, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. In Frage kommen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung anwesend sein. Der Kinderreisepass kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. 

Gebühren: Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro), Reisepass 59,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 4 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Zu beachten ist dabei jedoch die erhöhte Gebühr von 91,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro). Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro. Eine Aktualisierung oder Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr kostet 6,00 Euro. 

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde im Bürgerhaus Am Wall, Sitz: Düsseldorfer Platz 1: Montag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden.  Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Im Internet sind diese Informationen zu finden unter www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Bürgerservicestellen – hier der Link: http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/rathaus/buergerservicestellen/index.itl

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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